Fragen zum Thema "Freigut"

Hallo zusammen,

heute habe ich mal Fragen zu Freigütern. In vielen KBn liest man ja, dass
dieser und jener Mensch „Besitzer des Freiguts“ oder „Pächter des Freiguts“
sei. In Wickerode gab es früher z.B. das von Seemen’sche Freigut zu dem die
Untermühle gehörte. Hierzu gab es verschiedene Berufsbezeichnungen von denen
ich nicht sicher sagen kann, ob das nicht alles das Gleiche ist. So wird
Johann Heinrich MÄLTZER mal als „Verwalter“ mal als „Pachtinhaber“ des von
Seemen’schen Guts bezeichnet. Dazu werden Wilhelm WITZSCHEL und später Georg
Heinrich KAYSER und Johann Godfried HERMANN als „Pachtmüller“ bzw.
„Pachtinhaber der Mühle“ bezeichnet.

Ist „Verwalter“ das Gleiche wie „Pächter“? Und konnte die Mühle einzeln
verpachtet werden oder waren KAYSER und HERMANN dann gleichzeitig die
Pächter vom ganzen Gut?

Außerdem bin ich gestern noch im Netz über die Denkmalschutzunterlagen der
Stadt Roßla gestolpert und dort steht, das von Seemen’sche Freigut sei
(heute) in der Wilhelmstraße in Roßla, wohingegen die Untermühle definitiv
in Wickerode, an der Straße nach Bennungen, liegt.

Wie kann denn das sein? Konnte ein Freigut räumlich so zerfleddert sein? Und
wo hat dann Frau von Seemen gewohnt? In Roßla oder in Wickerode?

Viele Grüße

Ullrich