Hallo Andreas,
der Begriff Hure gehört zur althochdeutschen Wortgruppe huor (außerehelicher Beischlaf, Ehebruch), huoron (außerehelicher Beischlaf oder Ehebruch treiben). Hat also nur mit dem vorehelichen Akt der Eltern auch wenn diese später heirateten bzw. unehelichem Verkehr mit bereits verheirateten oder unverheirateten Partnern, zu tun.
Viele Grüße
Heiko