Hallo,
ich habe gerade die ev. KB von Großburg, Kreis Strehlen. Dabei fiel mir die Bezeichnung "Hurenkind" auf. In jedem Eintragungsfall handelte es sich um ein uneheliches Kind, wobei zumeist die Väter genannt worden sind und die auch oft die Mütter zu einem späteren Zeitpunkt heirateten.
Frage: kann man davon ausgehen, dass sich die Bezeichnung "Hurenkind" nur auf die Unehelichkeit des Kindes bezieht und der Pfarrer/Küster besonders auf die "moralische Verwerflichkeit" eines in uneheren gezeugtes KInd hinweisen wollte oder übte die Mutter tatsächlich das älteste Gewerbe der Welt aus ?
Ich fand außerdem bei einer Heiratseintragung die Bezeichnung "Hurenvolck". Der Text beginnt normal mit Datum und "sind copuliert Hurenvolck:" dann folgen wie üblich die Namen der Brautleute sowie die Nennung der Väter. Wie hat man diese Bezeichnung nun zu verstehen? Wollte man auch hier besonders darauf aufmerksam machen, dass evtl. beide Ehepartner unehelich geboren wurden ?
Ich habe schon viele KB eingesehen und manchmal hat man die Unehelichkeit besonders hervorgehoben, indem man dieses Wort besonders groß schrieb o.ä., in anderen Fällen wurde es nicht weiter gekennzeichnet. Hurenkind und Hurenvolk sind mir jedoch bisher nicht begegnet.
Gruß und danke,
Andreas Bischoff, Berlin
www.family-bischoff.de