§ Frage

Liebe Rechtschreiber :-))
Wer kann mir den Inhalt
des � 94d 92 Ziffer II Zit 2 des A.L.R. von 1800
Erklaeren.
Danke fuer die Erlaeuterung
sagt Bernd aus Wolfsburg

Bernd Kinzel schrieb:

Liebe Rechtschreiber :-))
Wer kann mir den Inhalt
des � 94d 92 Ziffer II Zit 2 des A.L.R. von 1800
Erklaeren.
Danke fuer die Erlaeuterung
sagt Bernd aus Wolfsburg

Hallo Bernd,
darf man auch erfahren, wozu das gut sein soll? - damit das Suchen mehr
Spa� macht! :wink:

G��e vom Niederrhein,
G�nther B�hm

Hallo Bernd,

ein bisschen kl�ger bin ich inzwischen geworden. A.L.R. steht in
diesem Fall f�r "Allgemeines Preu�isches Landrecht" (s. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten – Wikipedia)
. Und der �94 des 2. Titels im 2. Teil sagt: "�. 94. Die Pflege der
Kinder, welche das Vierte Jahr noch nicht zur�ckgelegt haben,
verbleibt, ohne Unterschied des Geschlechts, bis zur Zur�cklegung
dieses Alters der auch f�r schuldig erkl�rten Mutter; in so fern die
vorgekommenen Scheidungsursachen nicht von einer solchen Verderbni�
des moralischen Charakters zeugen, da� dadurch erhebliche Besorgnisse
einer Vernachl�ssigung der Kinder begr�ndet werden." (s. http://www.smixx.de/ra/Links_F-R/PrALR/pralr.html)
.

Ich f�rchte, das bringt Dich nicht viel weiter.

Viel Gr��e

Frank (Wolfermann)
email ahnen at wolfermann.info
home Ahnenforschung

Hallo Bernd,

noch etwas: die betreffende Textstelle k�nnte auch "� 94. @592 Tl. II
Tit... 2 des A.L.R." hei�en. Evtl. kann man das @ als "und"
interpretieren, denn der �592 hei�t: �. 592. Die aus unehelichem
Beyschlafe erzeugten Kinder erhalten in allen F�llen, wo der Mutter
die Rechte einer w�rklichen Ehefrau des Schw�ngerers durch
richterlichen Ausspruch beygelegt worden, die Rechte der aus einer
vollg�ltigen Ehe erzeugten Kinder."

Viel Gr��e

Frank (Wolfermann)
email ahnen at wolfermann.info
home Ahnenforschung

Bernd Kinzel schrieb:

...
Wer kann mir den Inhalt
des � 94d 92 Ziffer II Zit 2 des A.L.R. von 1800
Erklaeren.
...

Lieber Bernd,

wenn die gew�nschte Vorschrift korrekt zitiert wird, l�sst sie sich
finden und erl�utern.

Das Landrecht besteht aus mehrerern Teilen und rund 19.000
Einzelvorschriften. Zitiert wird gemeinhin nach Teil, Titel, Paragraf,
also z. B.

ALR II, 1 � 1

meint den � 1 im 1. Titel des II. Teils.

Diesen Vorgaben entspricht Deine Fundstelle nicht. Wenn schon keine
"richtige Fundstelle" angegeben werden kann, was m�sste denn der Sache
nach dort geregelt sein?