Liebe Mitforscher,
als nach dem letzten Krieg die Bodenreform durchgeführt wurde, wurden ja
i.d.R. aller Besitz ab 100 Hektar enteignet. Die enteigneten Gutsbesitzer
wurden von den Höfen vertrieben und der größte Teil verließ dann sicher auch
die SBZ. Manche blieben aber auch. Auf Poel wurde u.a. der bekannte
Pflanzenzüchter Dr. hc. Hans Lembke enteignet und musste sein Saatzucht-Gut
verlassen. Nach wenigen Wochen wurde er jedoch wieder auf seinen enteigneten
Hof geholt und durfte als Betriebsleiter seines nun enteigneten Besitzes
weiterarbeiten. Grund hierfür war in seinem Fall sein in Fachkreisen
national und international ausgezeichneter Ruf. Verzichten konnte und wollte
man auf solch eine Kapazität nach dem Krieg nicht. Er lebte dann noch viele
Jahre in seinem ehemaligen Gutshaus und starb 1966 als vielfach
ausgezeichneter Professor in Rostock.
Meine Frage: Bisher habe ich noch von keinem weiteren Fall gehört oder
gelesen, dass ein enteigneter Gutsbesitzer wieder dauerhaft auf seinen Hof
zurück durfte. Oder gab es noch weitere solche Fälle in Mecklenburg und wenn
ja, wo und wer?
Beste Grüße und ein schönes Wochenende
wünscht
Dirk Schäfer