Moin Mitforscher,
Im Zusammenhang mit der Erstellung meines OFB habe ich eine Frage zum Thema Datenschutz-Personenbezogene Daten und hoffe auf einige für mich (rechtlich) hilfreiche Antworten.
Ich habe hierzu auch schon im Landeskirchlichen Archiv Schwerin angefragt und umfassend Antwort bekommen. Auch bekam ich vom MFP e.V. einiges an Hinweisen. Trotzdem bleibt bei mir eine Unklarheit.
Klar ist aus meiner Sicht folgendes:
1. Grundsätzlich keine Daten von noch lebenden Personen.
2. Sterbefälle müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
3. Trauungen müssen mindestens 70 Jahre zurückliegen und die Eheleute ebenfalls mindestens 10 Jahre tot sein.
4. Taufen müssen lt. Landeskirchlichem Archiv 100 Jahre zurück liegen, lt.. Landeshauptarchiv 90 Jahre
5. Daten, die sich noch im KB des Pfarrhauses befinden, fallen noch nicht unter das Archivgesetz, weil noch nicht geschlossen und dürfen nur unter Aufsicht des Pastors eingesehen werden; auch hier gelten die Punkte 1.-4.
Was ist nun aber mit den Daten aus den Mecklenburger KB-Kopien von Ancestry? Taufen sind dort gegen Bezahlung bis 1918 einsehbar. Sind diese Daten damit allgemein zugänglich und damit öffentlich und ich kann diese Daten uneingesschränkt bis 1918 für mein OFB verwenden? ich denke hier daran, dass es durchaus noch einige Leute geben wird, die am Leben sind. Widerspricht sich das dann nicht mit o. a. Punkt 1.? Schwerin sagt aber hierzu ganz klar: Dürfen verwendet werden...
Ich möchte gern, wenn es die rechtlichen Vorgaben erlauben, die Daten des OFB so nahe an die Gegenwart heran führen, wie möglich, ohne rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.
für hilfreiche Antworten schon jetzt herzlichen Dank
beste Grüße
Dirk (Schäfer)
Familienforschung auf der Insel Poel