Hallo Liste,
ersteinmal möchte ich mich dafür bedanken daß mir viele von euch bei Fragen
oder Problemen bezüglich der Ahnenforschung geholfen haben.
Allerdings hätte ich da wieder eine Frage:
Ich habe mich an das Standesamt in unserer Stadt gewandt, mir der bitte, mir
eine Kopie der Heiratsurkunde meiner Ur-Großeltern auszustellen.
Der zuständige Sachbearbeiter hat mir nun mitgeteilt, daß dies ohne weiteres
möglich ist, und daß ich gegen eine Gebühr auch Auskünfte aus dem
Personenstandsregister bekommen kann.
Meine Frage lautet nun: Inwiefern unterscheidet sich ein
Personenstandsregister von den Angaben in einer Heiratsurkunde? Ich meine
kann man aus dem Personenstandsregister andere bzw. detailliertere Daten
bekommen als aus den entsprechenden Urkunden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
Gruß, Sabrina