Hallo alle zusammen,
es muss doch eine offizielle Regelung für Deutschland vorhanden sein. Die Standesbeamten scheinen eine solche Regelung unterschiedlich zu handhaben. Lieb sind mir die natürlich, die zuvorkommend sind und nicht großartig Unterlagen verlangen. Vor allem, wenn es sich um alte Eintragungen handelt.
Aber wie ist es, wenn nun ein Standesbeamter wie im u.a. Fall umfangreiche Nachweise fordert. Ist diese Forderung gerechtfertigt, insbesondere wenn die Unterlagen aus dem 19. Jahrhundert sind ?
Wie ist es, wenn es sich um standesamtliche Eintragungen von Urgroßtanten bzw. -onkel handelt?
Kann/darf ich diese bekommen ?
Gruss,
Andreas
<Aenseleit@aol.com> schrieb: