Liebe Forscherfreunde,
ich würde mich freuen, wenn einer von euch/Ihnen mir bei folgendem Fall
weiterhelfen könnte. Ich finde derzeit häufiger den Fall, dass im 19.
Jahrhundert Töchter die Höfe und Kotten erbten. In meinem derzeitigen Fall
starb der Vater als die Erbin des Kottens Neun war. Als die Mutter starb war
sie Elf. Wie wurde das dann gehandhabt, insbesondere nachdem ich bei
Sabean[1] gelesen habe, dass (zumindest in Württemberg) das Eigentum der
Frau trotz aller Eigentumsrechte vom Ehemann verwaltet wurde und er es
auch verkaufen konnte.
Meine konkreten Fragen:
1. Wann erbten die Töchter (schon zu Lebzeiten der Eltern oder nach deren
Tod)?
2. Wenn schon zu Lebzeiten der Eltern Land übertragen wurde, wurde es dann
nach dem Tod der Eltern zurückgegeben und dann zwischen allen Kindern
aufgeteilt[2]?
3. Wenn die Kinder minderjährig waren, wurde ein externer Verwalter (z.B.
ein Landvogt) eingesetzt? Wenn ja, gab es ein Regularium, wer das wurde?
4. Wurden die Ehemänner auch in Westfalen zu den Verwaltern des Guts?
[1] Sabean, D. W. (1997), Allianzen und Listen: Die Geschlechtsvormundschaft
im 18. und 19. Jahrhundert, in: Gerhard, Ute, Frauen in der Geschichte des
Rechts, S. 460-479.
[2] ebenda
Viele Grüße und bleibt / bleiben Sie gesund
Ulli (Wilding)
Ullrich Wilding
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Bacon #4
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