Frage zu Dispens

Guten Morgen Herr Schäfer,

die Dispens betrifft und betraf in den meisten Fällen Brautleute, die aus verschiedenen Pfarreien stammen. Damit wurde der Bigamie vorgebeugt, denn woher sollte ein Ortspfarrer wissen, in welchen Verhältnissen der Fremde lebte.

Ferner mußten die "Schäfchen" auch den "Hirten" ernähren. Mangels der segensreichen Kirchensteuer mußten die Pfarrer von ihrem landwirtschaftlichen Pfarrhof und den Gebühren für ihre in Anspruch genommenen Dienste leben. Deshalb waren viele Pastöre auch besssere Bauern als Seelsorger. Die Zettelwirtschaft kannten sie vermutlich auch. Denn nicht alle vollzogenen Taufen, Trauungen und Beerdigungen, die ja gebührenpflichtig waren, sind pflichtgemäß und korrekt eingetragen worden, sondern wahrscheinlich als Notiz auf einem Zellel verloren gegangen.

Der Ortsfremde mußte ein Dimissoriale des Heimatpfarrers vorlegen, um in einer femden Kirche Sakramente oder kirchliche Amtshadlungen zu erlangen. Das betraf besonders bei den Reformierten sogar die Teilnahme am Abendmahl, denn man wollte ausschließen, daß eine Person, der die Teilnahme am Abendmahl aus Gründen der Kirchenzucht untersagt worden war, dieses Verbot in einer anderen Pfarrei umging.

In der kath. Kirche waren und sind auch Dispenzen von Ehehindernissen notwendig bei Schwägerschaft, bei vorzeitiger Wiederverheiratung bei Witwerschaft, um zu gewährleisten, daß eine potentiell schwangere Frau nicht ihrem neuen Mann ein Kind "unterschieben" konnte, bei zu jungen Brautleuten, bei Unterlassung der Aufgebotsfrist und bei Verwandtenehen, wobei im Gegensatz zur evangelischen Kirche eine Ehe zwischen Vetter und Cousine ausgeschlossen ist. Bei Vettern und Cousine zweiten und dritten Grades braucht(e) man eine bischöfliche Genehmigung. Dies war natürlich sinnvoll, um Erbschäden zu reduzieren.

Die evangilischen Kirchen haben sich diesen Regelungen zum großen Teil angeschlossen.

     Viele Grüße und ein schönes Wochenende

        F. - Franz Rüther
         Mülheim - Ruhr

-----Original-Nachricht-----

Hallo in die Runde,

hat zuf�llig jemand Schuberts Trauregister f�r Gr. Salitz und kann mir sagen, ob dort neben den Traueintr�gen auch weitere Ausk�nfte, z. B. zu den V�tern enthalten sind?

Viele Gr��e
Silke Brandt