Moin, Forscherfreunde,
vielleicht eine "dumme" Frage, aber ich will ja lernen: Was für Gründe bzw. Ursachen hatte es, wenn man in der ev. luth. Kirche einen Dispens für die Eheschließung brauchte? (mal abgesehen von zu naher Verwandtschaft). Habe gegoogelt, aber nix befriedigendes gefunden.
liebe Grüße in die Nacht
Dirk (Schäfer)
Familienforschung auf der Insel Poel
Moin moin Dirk ,
Vielleicht brauchte man Dispensation im Falle das eine Person nicht evang-luth war ?
Mit Fr. Grusz ,
Met een vriendelijke groet,
Albert (Veldhuis) Niederlande
lid van www.veluwsegeslachten.nl
-----Oorspronkelijk bericht-----
Bei uns (Dänemark) brauchte man eine königl. Konzession für die
Haustrauung, für eine Trauung ohne vorhergehende dreimalige Verkündung
von der Kanzel und dafür, dass man vor Ende des Trauerjahres heiraten
wollte - wenn z.B. die Verstorbene Kleinkinder hinterliess und eine
'Mutter' bitter nötig war.
Inger
----- Original meddelelse -----
Hallo Dirk,
ein Dispens (also eine Erlaubnis) war n�tig, wenn eine nahe Verwandtschaft bestand, man im Trauerjahr heiraten wollte, nicht beide Partner evangelisch waren, ein Partner vermisst und es unwahrscheinlich war, dass er zur�ckkommen w�rde (z. B. als Soldat vermisst oder er abgehauen war). Das sind die F�lle, die mir bisher untergekommen sind. Wahrscheinlich gab es noch mehr Situationen, wo ein Dispens n�tig war. Peter Starsy kann dazu vielleicht mehr sagen.
Viele Gr��e
Anne
-----Urspr�ngliche Nachricht-----