Liebe Mitforscher,
offenbar hat sich die Art und Weise der Abwicklung bei Urkundenanforderungen von polnischer Seite etwas ge�ndert. Dazu wurden Fragen an mich gerichtet. Aus den Angaben des Staatsarchives kann ich mir jedoch keinen rechten Reim machen.
Ist es richtig, dass nun grunds�tzlich zwei Betr�ge an unterschiedliche Bankverbindungen (Dienstleistungen/Archiv und Stempelsteuer/Gemeinde), hier 42 zl. und 22 zl. entrichtet werden m�ssen?
Wie wird verfahren, wenn kein Bevollm�chtiger in Polen existiert bzw. benannt wird?
Wer kann das aufkl�ren und das Vorgehen beschreiben? Ich bedanke mich f�r eine Antwort.
Viele Gr��e!
Sven D. Heilmann
Hallo Sven Heilmann:
offenbar hat sich die Art und Weise der Abwicklung bei
Urkundenanforderungen von polnischer Seite etwas ge�ndert. Dazu wurden
Fragen an mich gerichtet. Aus den Angaben des Staatsarchives kann ich
mir jedoch keinen rechten Reim machen.
Ist es richtig, dass nun grunds�tzlich zwei Betr�ge an unterschiedliche
Bankverbindungen (Dienstleistungen/Archiv und Stempelsteuer/Gemeinde),
hier 42 zl. und 22 zl. entrichtet werden m�ssen?
Wie wird verfahren, wenn kein Bevollm�chtiger in Polen existiert bzw.
benannt wird?
Der Bevollm�chtigte ist m.W. nur n�tig,
wenn man BEGLAUBIGTE Urkunden verlangt!
Bei schlichten Kopien geht es einfach
und ganz deutlich billiger.
Viele Gr��e
Claus Christoph