Hallo Liste,
und gleich noch eine Frage: Mich interessiert, wieviel Generationen ein
Ariernachweis umfassen musste.
Im Internet steht: "Um eine "arische" Herkunft einwandfrei zu beweisen,
mu�ten die Urkunden bis zu den Gro�eltern zur�ckreichen."
Ist das richtig so?
Danke + viele Gr�sse
Almut Bruschke-Reimer
Hallo Almut, hallo Listenteilnehmer,
nachfolgend ein Auszug aus Der Ahnenpa�, Herausgegeben vom Reichsbund der
Standesbeamten
Deutschlands E.V. Berlin vom Verlag f�r Standesamtswesen G.m.b.H.,
Berlin SW 61, keine Jahresangabe, Seite 4, Die Bestimmungen.:
"... Der Nachweis der arischen Abstammung im Sinne dieser Bestimmungen
erstreckt sich somit
bis auf die Eltern und Gro�eltern des Nachweispflichtigen. ... Ist die
arische Abstammung eines
Gro�elternteiles zweifelhaft, mu� also der Nachweis auch f�r dessen Eltern
(die betreffenden
Urgro�eltern des Nachweispflichtigen) gef�hrt werden. Der Nachweis ist durch
Vorlegung von
Urkunden zu f�hren (siehe S. 6)."
Der mir vorliegende Ahnenpa� geht bis Ahnen-Nr. 31.
MfG
Andreas Meininger
Hallo !
Es gab wohl den "kleinen" Ariernachweis ( 3 Generationen) und den "gro�en"
Ariernachweis(5 Generationen).Es hing von der Funktion und vom Amt
ab,welcher verlangt wurde.
Unter Umst�nden liegen Kopien davon noch im Bundesarchiv in Berlin,wohin die
Unterlagen des Berlin Document Centers verbracht wurden.Direkte
Nachfahren,d.h.S�hne,T�chter oder Enkel haben u.U.die M�glichkeit,sich
davon-gegen Geb�hr-Kopien anfertigen zu lassen.
Bei mir hat es geklappt!
MfG,
Rainer K�rgel
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Almut!
Das war typisch deutsch geregelt: eindeutig chaotisch:
1933 wusste niemand wer "juedischen Blutes" war und so verlangt das erste Gesetz (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums)
das keiner der 4 Großeltern der juedischen Religion angehoert haben durfte.... damit musste eigentlich die Taufe der Großeltern und ihr kirchliches
Begraebnis nachgewiesen werden.... eigentlich heisst natuerlich "nicht immer". Diesen Nachweis brauchte derjenige nicht zu erbringen, der
bereits am 1.8.1914 Berufsbeamter (nicht Angestellter oder Arbeiter) war
Frontkaempfer des I. Weltkrieges, oder der Freikorps war oder Kaempfer fuer die "nationale Erhebung"
Sohn oder Vater/Mutter eines im Weltkrieg Gefallenen war.
da es aber noch -zig andere Gruende gab als Beamter entlassen zu werden, war der Nachweis dieser drei Eigenschaften oder der Ariernachweis
immer nur Vorwand, nie Rechtsanspruch.
In den naechsten 2 Jahren stuetze sich die Gesetzgebungsmaschine auf diese <schwachsinnige> Definition und zitierte sie immer nur.
Ausnahme: Das Reichserbhofgesetz (von Sept 1933) setzte den Stichtag auf den 1.1.1800 fest. Aber Landwirt durfte man bleiben nur konnte man nicht in den Genuss des "Entschuldungsvorteils des Erbhofbauern gelangen.
Die "sogenannten Nuernberger Gesetze" entschaerften die bisherige Bestimmungen theoretisch, indem es die hoehere Mathematik einfuehrte. Jude war wer mindestens drei
der juedischen Religion angehoerende Großelternteile hatte, und dann gab es da noch die Mischlinge 1. und 2 Grades, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen (Zugehoerigkeit zur juedischen Religion am Stichtag der Einfuehrung, oder Eheschließung)..... Die weitere Entwicklung zeigt allerdings das Chaos hatte schreckliche Methode.
Fuer die Parteigliederungen galten uebrigens jeweils eigene Bestimmungen (so z.B. bei der SS eine 1700 er Regel, die sich aber sehr bald als praktisch undurchfuehrbar erwiesen)
Nach den damals gueltigen Vererbungs-Regeln war es uebrigens schon damals wissenschaftlicher Schwachsinn "Rassezugehoerigkeit" nach dem Religionsbekenntnis bestimmen zu wollen !
Ernst
Lieber Ernst Hoffmann!
So lief es nicht. Die Religion hatte wenig Bedeutung,
die konnte man leicht wechseln, es ging um das Blut.
Um genau feststellen zu k�nnen ob arisch oder j�disch,
hatten sich schlaue Leute Untersuchungen ausgedacht.
Bei einem unehelichen Kind, in meiner Verwandschaft,
deren Mutter in einem j�dischen Haushalt war, wurden
die Gliedma�en gemessen.
Das Tagebuch von Jochen Klepper sagt vieles.
Das KB von Massel wurde 1938 in Berlin verfilmt,
es gab dort den Beruf "Schaechter".
Dann wurde ein Jude auf den Namen Moses, ev. getauft.
Frauen mit Namen "Esther" sind verdaechtig,
"Daniel" und "David" weniger?
Unser Blut ist sicher gut gemischt.
Schoenen Abend wuenscht Margarete
Margarete!
Ich bin mir durchaus ueber die Folgen und die Untersuchungen der
Verdachtsfaelle (Sonderfragebogen bei der Volkszaehlung im klaren!)
Und ich denke ich habe auch meine Bedenken gegen das Verfahren zum
Ausdruck gebracht:
Aber zitiert habe ich die Gesetzestexte, die von "Religion" AUSGEHEN.
Ernst