Hallo Rene Kahrens,
Erbscholze bzw. Erbscholtisei ist der schlesische Ausdruck für den
Besitz und das Schulzenamt, welches soviel wie Gemeindevorsteher
beinhaltet. Der Schulze war also Inhaber eines erblichen Grundbesitzes,
verbunden mit dem Amt eines Bürgermeisters und der Ausübung
der niederen Gerichtsbarkeit, daher wurden sie auch als Erb- und
Gerichtsschulzen bezeichnet. Auch in Niedersachsen und Westfalen
war der Besitz als Schulzenhof genannt, in Süddeutschland als
Meierhöfe und im städtischen Bereich als Vogtei.
Mehr darüber in Boehm-Chronik -- Dominium
Herzliche Grüsse aus Upstate New York,
Guenter Boehm