Guten Abend.
Zumindest hier im Hunsr�ck gab es Genossenschaftsm�hlen, die einen M�ller angestellt haben. Ich denke, da� das auch hier zutreffen k�nnte.
Siehe auch:
In Eike Pies "Z�nftige und andere alte Berufe" steht �ber M�ller:
M�ller auch M�llner
Tret-, Hand- und Tier-, Wasser- und Windm�hlen dienten dazu, Getreide zu mahlen, �l herzustellen, Stoffe oder Leder zu walken und auch Papier herzustellen. Kleinere Hand- und Tretm�hlen wurden durch menschliche Kraft mittels Kurbel bzw.Tretrad, Tierm�hlen oder G�pel durch Esel, Ochsen oder Pferde angetrieben. Bei den Wasserm�hlen unterschied man oberschl�gige und unterschl�gige, je nachdem, ob das Wasser von oben auf das M�hlrad geleitet, oder ob das Rad von unten durch die Flie�kraft des Wassers angetrieben wurde. Zu letzteren geh�ren auch die Schiffsm�hlen, die beweglich im Flu� verankert werden konnten. W�hrend f�r das Mahlen von Getreide die Wasserm�hlen vor allem im Binnenland weit verbreitet waren, kamen im Norden und Westen Europas seit dem 12. Jhdt. Windm�hlen auf, bei denen entweder die ganzen M�hlengeh�use (= Bockwindm�hlen) oder nur das Dach mit den Windfl�geln (= Holl�nderm�hlen) in den Wind gedreht wurden.Ob durch Wasser- oder Windkraft angetrieben, Getreidem�hlen arbeiteten immer nachdem gleichen Prinzip: das Korn wurde auf einer Bodenplatte mittels eines Reibsteins gemahlen. Nach Reinigung durch die Windfege oder mit Wasser bzw. durch Abspelzen im Sch�l- oder Spitzgang und der Zerkleinerung des M�hlgutes im eigentlichen Mahlgang erfolgte das Sieben und Sichten bzw. Beuteln des Mehls. Das "gehende Zeug" einer M�hle ist wegen der st�ndigen Ersch�tterung auf einem speziell gezimmerten Ger�st (= Biet) beweglich gelagert. W�hrend der Bodenstein festliegt, kann der durch den L�ufer angetriebene obere Stein gehoben und gesenkt und damit der Abstand zwischen beiden Steinen reguliert werden. Durch ein Loch in der Mitte des L�ufers (= Steinauge) l�uft das Getreide �ber einen Trichter (= Rumpfzeug) zwischen die M�hlsteine ein. Boden- und L�uferstein sind mit Furchen und Sch�rfen versehen, wodurch die K�rner vermahlen und w�hrend des Mahlvorgangs nach au�en transportiert werden. Beide M�hlensteine sind mit einem Mahlkasten (= Zarge, B�tte) umkleidet, der das Mehl auff�ngt und durch die Rotation des L�ufersteins zur Ausgangs�ffnung des M�hlkastens transportiert, wo es �ber eine Rutsche in einen darunterh�ngenden Sack f�llt. Durch anschlie�endes Sieben und Sichten oder Beuteln wurden Mehl und Kleie getrennt, entstand aus dem Schrotmehl das Feinmehl. Bessere Qualit�ten wurden durch stufenweises, mehmaliges Ausmahlen erzielt. Das Wasser- und M�hlenregal lag seit dem hohen Mittelalter in den H�nden von Landes- und Grundherren. Diese entschieden �ber M�hlenbauten und setzten die M�ller - meist in Erbpacht - ein. Auch die St�dte konnten sich mehr und mehr M�hlenrechte verschaffen. Die Bauern in der n�heren Umgebung waren gezwungen, ihr Korn in diesen Bannm�hlen gegen Naturalabgaben in Form von Mehl an den Eigent�mer und den M�ller mahlen zu lassen.
Vielfach gr�ndeten belehnte Bauern, die ihr Korn selbst mahlen durften, Genossenschaftsm�hlen, wobei die Zahl der an einer M�hle
beteiligten Erbbest�nder begrenzt war.
M�llerz�nfte wurden seit dem 13. Jhdt. gegr�ndet, so in Stra�burg (1263), Worms (1281), Dresden (1434) und Stendal (1470). Auf dem Lande waren die M�ller dagegen nicht organisiert. Dennoch war auch hier ihre Ausbildung geregelt: zwei bis drei Jahre Lehr- und eine ebenso lange Gesellenzeit mit Wanderzwang, h�ufig jedoch in der n�heren Umgebung. Da nur eine begrenzte Anzahl von M�hlen zugelassen war, �bernahmen meist Meisters�hne im Erbgang die M�hlen, w�hrend mancher Geselle sein Leben lang Knecht blieb. Er hatte dann als erster "Knappe" (= Bescheider) das "gehende Zeug" in Ordnung zu halten und war f�r die ordnungsgem��e Annahme und Abgabe des Mahlgutes verantwortlich, wobei er einen gr��eren Teil f�r die Grundherrschaft, einen kleineren Teil als Mahllohn f�r den M�ller einbehielt. Zu den Aufgaben des M�llers geh�rte es, die M�hle in sauberem, gangbarem Zustand zu halten, die M�hlsteine nachzusch�rfen und notwendige Reparaturen meist selbst als "M�hlarzt" auszuf�hren oder die Arbeiten einem Schirrwerker zu �bertragen. Das erforderte nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch handwerkliche F�higkeiten als Zimmermann. Den M�llern war erlaubt, Schweine mit der anfallenden Kleie zu m�sten, wie auch die B�cker Schweinemast mit altem Brot betreiben durften.
Mit freundlichen Gr��en
Horst Rauschenberg