Nürnberger Gesetze im XIII-XV. Jahrhundert

Hallo,

zugegeben, auf den ersten Blick hat das mit Ahnenforschung wenig zu tun,
aber ich weiss, dass der eine oder andere Mitforscher sich auch für das
Zeitgeschehen interessiert. Ich habe ein Buch ausgegraben, in dem allerlei
Nürnberger Vorschriften stehen, hier Stichworte aus dem 9-seitigen Register:

Gesetzt zur Pflicht, Bäume abzuraupen (erinnert sich noch jemand an das
Taschengeld das wir als Schüler in den Nachkriegsjahren fürs Kartoffel-,
Maikäfer-, Eicheln- und Kastaniensammeln bekamen?) / Verbot, flämische
Schafe in Gemeinschaft mit Gästen zu halten (hmm, den Grund verstehe ich
nicht, wird auch nicht im Gesetz erwähnt) / Niemand soll dem anderen sein
Kind entführen zu ehelichen Dingen oder zwei Weiber nehmen ("eheliche Dinge"
ist eine feine Umschreibung für ...) / Einer Frau soll man nicht über 5
Pfund leihen / usw. usw.

Vielleicht habe ich jemanden neugierig gemacht. Wer die pdf-Datei mit
WeTransfer kostenlos haben will, bitte mich direkt (!) anmailen.

Mit freundlichen Grüßen
Dietger (Braun)

mailto:dietger.braun@t-online.de