Fotografieren von Kirchenbüchern

Guten Tag Frau Hensel,
nur die kirchlichen Archive (z.B. das Ev. Zentralarchiv Berlin) stellen das Fotografieren von auf Bildschirmen angezeigten Informationen und sonstigen Materialien unter strengstes Verbot, drohen mit Hausverbot und verweisen auf das Urheberrecht (fragwürdig!).

Das GStAPK in Berlin ist seit einigen Jahren dazu übergegangen, das Fotografieren zu erlauben. Die modernen Smartfone-Cameras brauchen selbst bei schwierigen Lichtverhältnissen keinen Blitz (Blitzen bleibt verboten). Das Fotografieren beansprucht die Archivalien nicht stärker als die normale Einsichtnahme.
Daher empfinde ich Ihren Einwand nicht wirklich stichhaltig.
Beste Grüße
Viktor Haupt

-----Ursprüngliche Mitteilung-----Date: Tue, 19 Mar 2019 15:21:16 +0100
Ich weiss dass das Abfotografieren von Kirchenbuechern ect.verboten
ist. Es geht lediglich darum den Bestand zu erhalten. Da die Buecher
schon sehr alt sind und der einzig wahre Nachweis der Existenz der
Menschen aus dieser
Zeit. In deutschen Archiven waere das unmoeglich!!!!
Diese Art zu forschen ist zwar gut fuer uns, da relativ preiswert, aber
nicht fuer die Kirchenbuecher, die ja auch noch das Digitalisieren
ueberstehen muessen und noch viele weitere Jahre als wertvoller Zeuge
der Vergangenheit geschaetzt sind.
Meinen Sie das die Studenten sich dessen Bewusst sind?