Hallo liebe Forscher,
wer wohnt in Dresden und kann mir von dem Haus Dresdner Str. 142/144 ein Foto zuschicken?
Wolfgang Bräuer
Gesendet von Mail für Windows 10
Hallo liebe Forscher,
wer wohnt in Dresden und kann mir von dem Haus Dresdner Str. 142/144 ein Foto zuschicken?
Wolfgang Bräuer
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Hallo lieber Forscher,
Fotos von Häusern dürfen nur mit Einverständnis des jeweiligen Besitzers gemacht werden.
Als ehemalige Ortschronistin weiß ich das und ohne Einwilligung befinden Sie sich auf „Glatteis“.
Viele Grüße
Hallo,
ohne das ich einerseits Rechtsexperte bin noch möchte ich hier einen Shitstorm o.ä. auslösen.
Bisher ging ich davon aus: Fremde Häuser fotografieren - Darf man das?
Ich schreibe das nur als Hobbyfotograf und ohne das ich zu dem oben geschrieben / dem Link eine Verbindung habe.
@Dagmar: Solltest du andere Infos haben, wäre ich sehr daran interessiert.
Grüße
Lars (Witter)
...Als ehemalige Ortschronistin weiß ich das und ohne Einwilligung
befinden Sie sich auf „Glatteis“. ...
langsam nervt ja solch vorauseilender Gehorsam. Was mache ich da bloß als Hobbyarchitektur-Fotograf in Zukunft? -.
Was wird aus meinen Fotos der Städtereisen??? -Die Menschen werden ja immer bekloppter. Kann ich jetzt meine Kamera wegschmeißen?
Aber es geht auch einfacher. Es ist ein Mietshaus . Ich schicke Dir per PN das Foto.
VG
Horst Nelke
Hallo,
ich kenne das mit dem Fotografieren so:
Das Fotografieren von Gebäuden und Grundstücken zulässig ist, hängt davon ab, ob Gebäude und Grundstücke von allgemein zugänglichen Orten fotografiert werden sollen, oder ob man das Grundstück bzw. Gebäude für die Aufnahme erst betreten musste.
Es gilt die so genannte Panoramafreiheit
Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von einem öffentlichen Park. Dies folgt aus der sog. "Panoramafreiheit". Der öffentliche Raum umfasst dabei aber nur die Straßenperspektive. Sobald ein Gebäude oder Privatgelände betreten wird, gilt die Panoramafreiheit nicht mehr und es bedarf der Zustimmung des Eigentümers bzw. Inhabers des Hausrechts.
Muss das Grundstück bzw. das Gebäude erst betreten werden, um eine Aufnahme machen zu können oder muss man z.B. erst an einer Mauer hochklettern, um in das Grundstück oder Gebäude einsehen zu können, muss man vor der Aufnahme den Eigentümer bzw. Besitzer um Zustimmung fragen. Andernfalls verletzt man das Hausrecht bzw. das Eigentumsrecht.
Siehe: Fotografieren von Gebäuden und Grundstücken: Zulässig?
Gruß
Jörg
Ein freundliches Hallo hier in die Runde,
zur Zeit erstelle ich eine Chronik über den Einzelhandel in Bad Salzuflen, gehe dabei die entsprechenden Straßenzüge ab und fotografiere jedes Haus. Aufmerksame Hausbewohner haben schon mal nach meinen Absichten gefragt, auch die Polizei wurde informiert und hat mich nach dem Sinn meiner Fotografien gefragt - aber auch seitens der Polzei ist niemals die Aussage gemacht worden, dass ich das nicht dürfe! Meines Wissens nach dürfen Häuser von öffentlich zugänglichen Orten / Straßen durchaus fotografiert werden.
Gruß - Jens Leuschner
Hallo Frau Mücke,
da liegen Sie aber völlig falsch.
Genau so wie ich überall hinschauen darf, darf ich auch alles fotografieren unter der Bedingung, daß es von einem normalen Standpunkt auf der anliegenden Straße aus erfolgt und keine Personen zu sehen sind und es nicht ausdrücklich verboten ist. Solche Bilder darf man sogar veröffentlichen (im Internet findet man viel darüber mit den entsprechenden gesetzlichen Angaben).
In dem genannten Fall wird es Herr Bräuer wohl nur für seine Familiengeschichtsforschung benötigen, aber das ist egal.
Zum genannten Fall: die Dresdner Straße 142/144 in Döhlen befindet sich in Freital, nicht in Dresden. In Dresden gibt es auch eine Dresdner Straße. Die ist durch Google Streetview "erschlossen"
Viele Grüße
Peter Wilschek
Ich würde es verbieten, wenn mein Haus von fremden fotografiert wird und danach veröffentlicht wird. Damals musste ein Einwilligung der Eigentümer vorliegen für die Gemeinde, da die Fotos veröffentlicht wurden in einem Buch.
Muss jeder für sich selbst entscheiden ob er Ärger möchte.
Sind wir hier in der Niederschlesischen Liste oder befinden wir uns in
einem Kindergarten ???
Einen schoenen und sonnigen Sonntag an alle Forscher !
LG
Maria
Es gilt hier die Panoramafreiheit, wie schon von anderen erw�hnt. Von der Stra�e aus, ohne jegliche Hilfsmittel etc...Bei besonderen Architektenh�usern w�re ich dennoch vorsichtig, die k�nnen wohl meckern.
Hier m�chte aber ja sowieso jemand das Bild f�r die Ahnenforschung haben, also warum die Aufregung.
Und ja, genie�t heute lieber die Sonne. Dabei kann man wundersch�ne Fotos machen.
LG
Carola
(die auch schon ganze Stra�enz�ge fotografiert hat, aber sonst sehr auf das pers�nliche Recht am Foto achtet.)
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Man wird ja wohl noch anderen Forschern Tipps und Hinweise geben dürfen wenn es um Fotos und Rechte geht. Was hat das mit Kindergarten zu tun ???
Wird aus einer M�cke ein Elefant gemacht?
Gerda Matzke
-----Urspr�ngliche Nachricht-----