eine kleine Unregelmaessigkeit in der Formulierung ist Anlass meiner naechsten Anfrage:
"Den 27. [1712] dito ist die Susanna Jaeckelin gepauerin alhir Zur erden bestattiget worden "
in 98% aller Faelle wird im Begraebnisbuch steht im Kirchenbuchg "beerdigt" , in einigen
wenigen Faelle "begraben" . Aus heutiger Sicht sicherlich alles dasselbe.
Gilt dies auch fuer das Jahr 1712 ?
mfg juergen wolf