Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Bub wird vorehelich geboren, bekommt vorerst den FN der Mutter. Einige Monate nach der Geburt heiraten die Eltern, der Bub wird legitimiert und erhält den FN des Vaters (den auch die Mutter bei Verehelichung angenommen hat). Soll nun der Bub mit dem "neuen" FN so geführt werden, als ob er diesen von Geburt an getragen hätte, oder soll der Bub mit dem ursprünglichen FN eingetragen werden und ein entsprechender Vermerk über die Namensänderung eingetragen werden? Welche Variante ist vorzuziehen? Gibt es eine generelle Regelung dafür in der Genealogie? (Ich habe auch in Matriken dafür keine Einheitliche Vorgangsweise gefunden, die mir Anhaltspunkt sein könnte).
Besten Dank für Ihre Meinungen und freundliche Grüße
Robert (Fürböck)
Robert Fürböck wrote:
Ein Bub wird vorehelich geboren, bekommt vorerst den FN der Mutter. Einige Monate nach der Geburt heiraten die Eltern, der Bub wird legitimiert und erhält den FN des Vaters (den auch die Mutter bei Verehelichung angenommen hat). Soll nun der Bub mit dem "neuen" FN so geführt werden, als ob er diesen von Geburt an getragen hätte, oder soll der Bub mit dem ursprünglichen FN eingetragen werden und ein entsprechender Vermerk über die Namensänderung eingetragen werden? Welche Variante ist vorzuziehen? Gibt es eine generelle Regelung dafür in der Genealogie?
Es kommt auf die Möglichkeiten des benutzen Programms an.
Ich empfehle generell den Namen, der in der Geburtsurkunde steht einzugeben. Weitere Namen kommen dann (je nach Möglichkeit des Programm) in ein individuelles Ereignis zur Namensänderung oder eine Bemerkung oder ein weiteres Namensfeld.
MfG, Metti.