hallo Forscherkollegen!
Wie schon Thomas mitgeteilt, bestand in den Deutschen L�ndern bis Ende des 19.Jh. das sogenannte "Heimatrecht. Das hei�t, es wurde unterschieden in "Einwohner" und "Nichteinwohner"Jedes Landeskind besa� demnach ein ererbtes Recht, an einem bestimmten Wohnort zu leben - eheliche und adoptierte Kinder am Wohnort des Vaters, uneheliche Kinder am Wohnort der Mutter,Findelkinder an ihrem Fundort.
F�r Ehefrauen galt mit der Heirat der Heimatort des Mannes.
Das Heimatrecht blieb grunds�tzlich f�r die gesamte Lebenszeit in Kraft und begr�ndete die Zugeh�rigkeit zu einer Gemeinde,zu der ein jeder gegebenenfalls zur�ckgeschickt werden konnte und die bei Bed�rftigkeit f�r die Unterst�tzung aufzukommen hatte.
Die Heimatgemeinde war also im Falle der Armut f�r den Unterhalt des Heimatberechtigten aufzukommen hatte, ganz gleich wo dieser seinen Wohnsitz hatte.
Nun war es aber so, da� uneheliche Kinder von den Gemeinden als potenzielle "Bed�rftige", heute sagt man "Sozialf�lle", angesehen wurden und man unternahm alles, um diese loszuwerden.
Also mu�te ein Vater her.
Bekannte sich der leibliche Vater zu dem Kind, war alles klar. Das uneheliche Kind bekam das Heimatrecht des Vaters und aber auch den Familiennamen des Vaters.
Bekannte der leibliche Vater sich nicht, so spielte das keine Rolle, sofern er als solcher bekannt war, oder die Mutter ihn als Vater benannte. Dann wurde er zum Vater "ernannt", das Kind erhielt seinen FN und die Gemeinde war einen m�glichen "Sozialfall" los.
Um an den Namen des Vaters zu kommen, war man auch nicht zimperlich. So waren die Hebammen verpflichtet, die W�chnerinnen, m�glichst gleich nach der Geburt "eindringlich" nach dem Namen des Vaters zu befragen. Dabei gingen diese auch nicht eben sanftm�tig vor und nutzten die Situation der Mutter weidlich aus.Meist hatten sie wohl auch Erfolg.
Ich selber habe den Fall bei der Geburt meines Ururgro�vaters, wobei die Mutter nur den Nachnamen des Vaters nannte. Ob sie es nicht besser wu�te, oder den Vornamen bewu�t nicht nannte, ist unklar.
Mein Ururgro�vater erhielt jedenfalls den angegebenen Nachnamen des Vaters.
Irgendwie nachgepr�ft wurde das wohl nicht.Wie denn auch?
�brigens hatte Friedrich II von Preu�en per Erla� in preu�ischen Landen seinen Pastoren verboten, weiterhin in den Kirchenb�chern Bezeichnungen wie Hure oder Hurenkind zu verwenden
Das war die Reaktion des K�nigs auf das Ansinnen der Superintendenten das zul�ssige Heiratsalter der Soldaten herabzusetzen und damit die vielen wilden Ehen mit entsprechend vielen unehelichen Geburten einzud�mmen.
Gru�
J�rgen
Dipl.-Ing.J�rgen Schweimler
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