Fn both

Heinz Muhsal schrieb:

Ich würde sagen der Name ist mit ziemlicher Sicherheit kein prußischer Name. In allen meinen Namenbüchern finden ich keinen Hinweis. Im Buch von Reinhold Trautmann "Die altpreußischen Personennamen" wird Both oder ein ähnlicher Name auch nicht genannt.

Hallo Heinz Muhsal,

das ist nicht richtig:

In einer vorhergehenden Mail schreiben Sie:
"Natürlich kann der Name Both auch für jemand aus Bothenen stehen."
Zu Bothenen schreibt Grasilda Blaziene:
"...Etym.: Auszugehen ist von einem Ansatz *Butein-, evtl. zu dem preuß. Appell. buttan "Haus" oder zu einem preuß PN Buto (Gerullis, AON 23)... Vgl. die preuß. PN Bute, Butele, Butil, Dargebuth (TAP 21, 22)...."

Auch Trautmann führt u.a. im Ermland(!) den prußischen PN Bute/Butho (21/22, Jurge Bute, Hanke Buthe) und weitere Varianten.

Bei pauschalierten Aussagen über die Herkunft eines FN ist in Ostpreußen diejenige zu bevorzugen, die baltische Wurzeln hat. Preußischer Ursprung ist oftmals gegeben, wenn der Name bereits zu einem frühen Zeitpunkt in Quellen, z.B. Nachtgeldregister, genannt wird und besonders, wenn er dort zum Adel zählt.

Freundliche Grüße
Yvonne Storek

Hallo und guten Morgen, liebe Yvonne,
ich lese in Deiner e-mail "Nachtgeldregister".
Würdest Du mir kurz einen Hinweis geben, wie man Nachtgeldregister verstehen
und wo man sie finden kann?
Danke im voraus und liebe Grüsse.
Elfa

Hallo Elfa,
ich antworte mal stellvertretend. Das Wort "nacht" wird eigentlich nicht erkl�rt.
Aber es handelt sich um eine Steuer. 1 nacht zahlt man f�r 1 Pferd oder 1 Rind oder 4 Ziegen oder 4 Schafe oder 4 Schweine.
1540 wurden Steuern wegen der drohenden T�rkengefahr in Europa eingezogen.
Beate

Hallo Elfa,

nur ganz kurz vereinfachend:

das Nachtgeld war eine Viehsteuer, die wegen der drohenden T�rkengefahr in
der ersten H�lfte des 16. Jh. erhoben wurde, wobei der Begriff "Nacht" als
Rechnungseinheit zu verstehen ist und schon zur Ordenzeit gebr�uchlich war.
Die hier�ber angelegten Listen werden oft als Nachtgeldregister bezeichnet.
Besonders wertvoll, weil jeder Steuerpflichige u.a. mit seinem Namen und
Wohnort aufgezeichnet werden sollte. Die Aufzeichnungen sind in einem
erfreulich gro�en Umfang erhalten geblieben.

Detailliert beschrieben und zu beziehen beim VFFOW, Sonderschrift 88/1+2
Hans Heinz Diehlmann, die T�rkensteuer im Herzogtum Preu�en 1540, Bd. 1:
Fischhausen - Schaaken - Neuhausen -.Labiau; Bd. 2: Memel - Tisit

Yvonne Storek