FEEDBACK auf meine Anfrage zu: Breslau, 1928/29: Registernr. und Frage zu BGB § 1703, Abs. 2

Liebe Listenmitglieder,

vielen Dank f�r die mir zugegangenen Reaktionen.

Meine Anfrage f�hrt (vorab) zu folgendem Ergebnis:

zu 1. Der Tag der "Erteilung" des neuen Familiennamens an meine Gro�mutter (nach BGB � 1703, Abs. 2) im Alter von 4 Jahren k�nnte demnach der Heiratstag meiner Urgro�eltern gewesen sein. Hierdurch habe ich nun erstmals die M�glichkeit meine Urkundenanforderung an ein konkretes Datum zu binden. (Ohne genaue Zeitangabe erfolgt ja leider keine Bearbeitung in Wroclaw.)

Und zu 2. Die unter diesem Link (http://www.imgbox.de/users/public/images/PDOgpXxw0L.jpg) einsehbare Randnotitz sollte f�r "Nr.28/1944" stehen. Offensichtlich k�nnte es sich hier um ein Ereignis im Januar 1944 handeln. Da Geburt und Heirat f�r diesen Zeitraum auszuschlie�en sind, k�nnte es durchaus ein Eintrag zum Tod des Vaters meiner Gro�mutter sein. Auch hier habe ich somit nun die M�glichkeit die Anforderung einer Urkunde in die Wege zu leiten.

Nochmals Danke f�r die wirklich interessanten Antworten...

Viele Gr��e

Sven Heilmann

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
[mailto:niederschlesien-l-bounces@genealogy.net] Im Auftrag von S. Heilmann