Oberdischingen, 2. August 2024
Sehr geehrte Listengemeinde !
In Akte 77/4096 des Generallandesarchivs Karlsruhe (kurpfälzische Huldigungen 1673-1686) findet sich, neben einer Namensliste für Lampertheim 1685, auch ein
Verzeichnis derjenigen Leibsangehörigen der Fautei Roxheim, so in die Kellerei Stein gehören und praeviâ citatione unter dem 12. Juni 1685 bei der Huldigung zu Lampertheim erschienen und ihre Pflicht Kurpfalz abgelegt
mit folgenden Namen
Bobenheim Hans .Rödell
Roxheim Martin .Weiß
Roxheim Hans Jacob .Meyer
Roxheim Peter .Weinruffer
Roxheim Michell .Vetter
Roxheim Hans Adam .Auerbach
Roxheim Hans Adam .Krebs
Roxheim Hans Adam .Weinruffer
Roxheim Hans Adam .Freckell
Roxheim Johannes .Freckell
Roxheim Sixt .Eysenhauer
Roxheim Hans Wendel .Vetter, der Uterfaut, hat ein Bein zerbrochen und also nicht erscheinen können.
Roxheim Hans .Nutz und Hans Heinrich .Auerbach haben sich Bettlägerigkeit halber excusieren lassen.
Roxheim Steffen .Vetteren hat die Citation nicht ereilet, weil er mit einem Schiff nach Köln und noch nicht wieder kommen gewesen.
Studernheim Hans Adam .Seipp
Studernheim Hans Jörg .Seipp (mit einem längeren Vermerk über beide, offenbar Wildfänge)
Herrnsheim Wendel .Rhein und Hans Jörg .Schäffer sind nicht erschienen, weil der Unterfaut seines Beinbruchs halber sie nicht nachgehen können.
Bobstadt Georg Conradt .Ebert, Schultheiß daselbst
Bobstadt Hans Ulrich .Multz
Bobstadt Hans Adam .Müller
Bobstadt Hans Jörg .Müller
Bobstadt Ludwig .Ebert, des Schultheißen Sohn, ist zwar erschienen, wollte aber nicht huldigen oder schwören, weil seine Mutter zu Pfeddersheim gebürtig und er also frei wäre (usw.)
Bobstadt Philip Christoph .Heydelberger hat sich Krankheit halber entschuldigen lassen.
Roxheim .Fabricius, Ausfaut (unterschreibt)
Der Eingangstitel legt nahe, daß es sich um Leibeigene handelte. Warum diese auch huldigen mußten, sollen Rechtshistoriker klären.
Offenbar handelt es sich um Roxheim, heute Bobenheim-Roxheim. Ob die Kurpfalz und das Bistum Worms hier 1685 eine gemeinsame Verwaltung hatten oder jedes dieser Länder seine eigenen Untertanen, weiß ich nicht. Im letzteren Fall wären dies nur die kurpfälzischen Leibeigenen.
Bei späten Einsetzen der Roxheimer Kirchenbücher kann jeder Fund hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen, Friedrich R. Wollmershäuser