Hallo Heide,
f�r die Recherchen zu Deinem Namens-Problem habe ich noch einige Vorschl�ge, die man evtl. abarbeiten kann.
1. Vermutlich bestand schon zum Zeitpunkt der Geburt Deines Vaters die Pflicht, nichtehelich geborene Kinder dem Familiengericht anzuzeigen. Die Gerichte achteten auch penibler als die Standes�mter auf den Eintrag des Vaters. Es k�nnte sein, dassbei diesem Gericht (hier in Hannover) noch Akte oder Vermerke dazu existieren.
2. Meldeunterlagen werden ab einem bestimmten Zeitpunkt dem Stadtarchiv des Ortes �bergeben und k�nnen dort von allen Berechtigten eingesehen werden. Vielleicht
enthalten diese Meldeunterlagen von Mutter und Kind zus�tzliche Vermerke.
3. Au�er der Geburtsurkunde werden beim Standesamt ABSTAMMUNGSURKUNDEN und FAMILIENB�CHER gef�hrt. (Leider entzieht es sich meiner Kenntnis,
ob das zum damaligen Zeitpunkt bereits so gehandhabt wurde, aber nachfragen lohnt sich allemal). In dieses jeweilige FAMILIENBUCH einer Person werden alle
personen- und standesrechtlichen Belange, die diese Person betreffen, (Heiraten, eheliche Kinder, nichteheliche Kinder, deren nichtehelichen V�ter) zur Adoption freigebene Kinder, Scheidungen usw. - vielfach auch als Randbemerkungen - eingetragen.
4. Existieren vielleicht noch Nackommen von Geschwistern oder Cousinen Deiner Mutter? Solche Themen geh�rten meist zur Lieblingsunterhaltung in den Familien und Au�enstehende wissen manchmal mehr �ber "Familiengeheimnisse" als die Nachkommen selber.
W�nsche Dir bei Deinen Nachforschungen viel Erfolg
Ursula