Familienname von unehelichen Kindern

Hallo Beatrix,

üblicherweise erhielten die unehelichen Kinder den Namen der Mutter - das trifft m.E. immer zu.

Aus dem Eintrag ist zu entnehmen, dass die Zeugung (!) Joh. Gottfr. vor der Heirat Diener/Osterburg war - denn auch vor der Ehe gezeugt war unehelich - und dass der Gastwirt ihn als Sohn angenommen bzw. anerkannt hat. Ob das notariell geschehen musste oder "einfach so" der neue Name der Mutter übernommen wurde, weiss ich nicht.

Wenn Du wissen willst, ob der Gastwirt auch der Vater ist, bleibt Dir nur ein Blick ins Taufregister.

Gruss aus Frankreich
Synke

Message: 1

Hallo Synke, Hallo Beatrix.

Synke mu� ich hier deutlich widersprechen.

Ich habe mehrere unehelich geborene Kinder in meiner AL die alle den Namen des Vaters trugen.
Entscheidend war wohl ob sie vom Vater anerkannt wurden oder ob dieser bekannt gemacht wurde.

Sicherlich ist mir nicht bekannt, ob dieses regional unterschiedlich gehandhabt wurde.

Meine Erfahrungen betreffen das Grenzgebiet Th�ringen � Sachsen-Anhalt.

Gru�e

Dieter Sorgler

Synke Weber schrieb:

Hallo Synke und Beatrix, "�blicherweise" erhielten unehelich geborene Kinder den Namen des Erzeugers. Die Mutter mu�te nur glaubhaft versichern, da� sie 10 Monate vor der Entbindung mit dem Betreffenden zusammen war und schon war die Vaterschaft gekl�rt und die Alimentenfrage auch. 10 Jahre mu�te der Vater nun zahlen.
Wenn nun alle vor der Ehe gezeugten Kinder als unehelich galten, wie Synke meint, w�rden die Taufb�cher ja nur so von entsprechenden Eintragungen wimmeln, und da� tun sie nicht, aber es gibt jede Menge Kinder, die kurz nach der Hochzeit geboren wurden.
Aber um es klarzustellen, so war es bis zur Einf�hrung der Standes�mter in Schleswig-Holstein. In anderen Teilen des Reiches mag es anders gewesen sein.
MfG Peter

Synke Weber schrieb: