Familienname von unehelichen Kindern

Liebe Mitstreiter,
in dem Kirchenbuchdublikat Gerbstedt fand ich folgenden Eintrag:
Copulierte 1814:

...... Johann Gottfried DIENER, laut Geburtsschein (!) geboren in Sangersleben und ein unehelicher Sohn des Gastwirts DIENER aus Garsena und der noch immer in Sangersleben wohnenden Johanne Dorothea OSTERBURG......mit seiner Braut.....

Ich möchte an die Community folgende Frage stellen:

War es 1814 möglich, daß auch die unehelichen Kinder den Namen des Vater tragen durften. Mir ist lediglich bekannt, daß uneheliche Kinder den Namen der Mutter hatten. Gibt es da Ausnahmen? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke!

Viele Grüße aus Nettetal
Beatrix Föllner