Familienname eines Witwenkindes - Mütter als Huren

Hallo Jürgen

Sofern der Vater sich nicht zu den Kindern bekennt, dürfte deine
Vermutung wohl allgemein zutreffen.

Worüber das KB aber nie auskunft gibt.

Never say never. :wink:

Manschmal findet man schon nachträgliche Einträge, z. B. wenn der
Kindsvater die Mutter "ehrlich " gemacht hat.

Ja, aber wenn ich in dem Fall das Wörtchen 'nie' benutze, dann ist dem so.
Legitimationen fallen abe etwa 1850 auf, als Randbemerkung beim Taufvermerk.
Zuvor sind diese nicht vermerkt - was freilich hicht heißen soll, das es solche
nicht gab.

Bei einen Großteil der unehelichen
Kinder, so etwa bis 1830, sind die Väter angegegeben. Ab 1810 meist mit

dem

Zusatz 'angeblich'. Also als Angabe der Mutter. Bei Enträgen vor 1810 ist

der

Vater immer mit angegeben - ohne Zusätze.

Never say ever. :wink: Es gibt natürlich Ausnahmen.

Ich rede hier ja auch nur von dem KB / Ort was ich beim Wickel habe - andere
mögen da anders aussehen.

Das Problem ist ...

Seltsame Frage. Die Einträge wurden von Geistlichen gemacht oder
zumindest veranlasst, da liegt diese Bezeichnung nahe, weil deren
Sexualmoral nichts Anderes zuließ.

Warum eine seltsame Frage - eine Hure hat ein materialistisches Ziel bei
Ihrem Gewerbe / und kann wohl in den seltensten Fällen den Vater angeben)

- was

zumindest bei einer Wirthswitwe kaum der Fall wäre. Ich kann mir

vorstellen

dass die Dame ziemlich sauer auf den Pfarrer war - ein Lebenlang.

Da bin ich nicht ganz einverstanden. Die Pfarrer haben auch
"leichtsinnige" Personen oft als "Huren" bezeichnet (übrigens auch
Ehebrecherinnen, Ehebrecher kamen meist "günstiger" weg).

Ja, die haben in jeden Fall keinen negativen Eintrag, sie werden im KB
genannt mit Namen und Beruf, die Frau als Hure bezeichnet. Nur aus meinen Daten
weiß ich, das er schon mit einer anderen verheiratet war (damals wußte es
natürlich auch jeder).

Die
Bezeichnung "Hure" lässt also nicht eindeutig darauf schließen, dass die
Frau dem Gewerbe auch wirklich nachging (soweit meine Erfahrungen in den
KiB in Westpreußen, Pommern und Brandenburg). Die selbe Frau konnte
später durchaus "ganz normal" als Ehefrau und Mutter bezeichnet sein.
Dann hatte wohl der Mechanismus der Vergebung bereits eingesetzt, weil
die Familie "gut bürgerlich" war. :wink:

Das wäre zu bestätigen - die Bezeichnung Hure gilt nur für den einen
Fehltritt und hängt nicht dauerhaft an der Person. Ich habe nur einen
Trauverzeichniss, wo eine Braut als Hure bezeichnet wird.

Das Kind
stirbt schnell (wie viele dieser Kinder), als Hure steht sie aber

weiterhin im

KB. Die Dame heiratet bald wieder, sicher dürfte das für den Pfarrer ein
Nachspiel gehabt haben.

Das glaube ich kaum. Nicht einmal bei den Visitationen (durch die
Superintendenten) finden sich Hinweise auf irgend welche Beanstandungen.

Ich meinte auch nicht Nachspiele rechtlicher Natur, sondern persönlicher.
Ich denke die Dame wird später den Klingelbeutel nicht sehr klingen lassen.

Einzige Ausnahme die ich bisher hatte, war das eine Mutter aus der

Spalte

der 'ehelichen Kinder' als Hausmutter bezeichnet wurde. Einen

Heiratsantrag

Sicher meinst du einen Heiratseintrag,

Ja, Schreibfehler

und der kann sich ja auch woanders finden.

Möglich, dass sie Einheimische ist auch nur ein Verdacht von mir, sie ist
schwer zurordbar, da gleich ein gutes Dutzend Frauen in dem Ort zu passenden
Zeit den selben Namen führen. War in dem Fall auch nur ein Einzelfall - die
Nennung als 'Hausmutter'. Ist aber übrigens nicht mehr die jüngste, vielleicht
daher.

Wenn das Paar weiterhin unverheiratet blieb und Kinder
zeugte, die getauft wurden, gab es sicher weiter die diffamierenden
Einträge, manchmal dann jedoch in abgeschwächter Form (Beischläferin o. ä.)

Nein, solche Diffamierungen konnte ich sonst nicht feststellen.

habe ich für das Paar aber nicht. (Sonst werden die Ehefrauen immer

konsequent

als Ehegattinnen bezeichnet)

Oder als Eheliebste o. ä., zumindest eigentlich durchgehen mit Hinweis
auf die Ehe.

Ja, oder genau. Wobei dies KB eben recht konsequent ist für die Zeit
1772-1812 - verheiratet Ehegattin, nicht verheiratet Hure. Graustufen gab es keine.

Grüße Steffan