Familienforschung Bernburg

Hallo Jean,

leider stehe ich bei den Brösel´s ziemlich am Anfang meiner Forschungen. Ein Louis Brösel taucht bei mir nicht auf.

Andrea

Hallo Listenmitglieder,

ich habe im letzten Kirchenbuch (aus der Zeit um ca. 1770) �fter die
Abk�rzung "N." nachfolgend mit einem Familiennamen vorgefunden:

"...N. Name..."

zum Beispiel: "..des N. Wernstedts �lteste Tochter"

Soll das eine Abk�rzung des Vornamen sein oder steht das f�r etwas
bestimmtes?

Hat jemand eine Idee?

liebe Gr��e
Jean Wernstedt

Hallo,

Das hei�t in der Regel, da� dem Pfarrer (oder dem, der den
Kirchenbucheintrag verfa�t hat), der Vorname des Vaters nicht bekannt war.

Gru�,

Ingolf Vogel

das w�rde mal wieder zu meine Ahnen passen, so unbekannt wie unbedeutend
;-))

Danke
Jean

Liebe Listenteilnehmer,

ich bin vorgestern auf einen KB Eintrag von 1768 gesto�en, den ich beim
besten Willen nicht entziffern kann, zumal die letzten W�rter offensichtlich in
latein geschrieben sind.

Ich habe aber eine Kopie machen k�nnen.
Es sind nur 3 Zeilen. Kann ich jemandem die *.jpg Datei (170 KB) zumailen
damit er/sie mal draufschaut ?

liebe Gr��e
Jean Wernstedt

Forschungsgebiet: Altmark; Kurpfalz; Nienburg
wernstedt.gmxhome.de

Hallo Jean,
ich kanns ja versuchen:
leo.reiffenstein@chello.at

Hallo Leo,

hast mir sehr geholfen.
Danke daf�r.
Aber "...alda Tochter Post antecessum concub." ist mir noch unklar.

Vielleicht jemand aus der Liste noch �ne �ndere Idee zur �bersetzung.

liebe Gr��e Jean

Hallo Jean,

Aber "...alda Tochter Post antecessum concub." ist mir noch unklar.

1.Alda=(veraltende Form für allda):
bedeutet hier, dass Vater (der ...meister) und die Tochter beide an dem
entsprechenden Ort ansässig waren.

2.post=nach

3.antecessum=(antecessio,f.) das Vorausgehen

4.concub.; concubitum=(concubitus, m.) Beischlaf

also: „...allda Tochter nach vorausgehendem (vorausgegangenem) Beischlaf“

Hallo Liste,
Leo Reiffenstein war so freundlich f�r mich den KB Eintrag zu entziffern.

Noch nicht ganz klar ist die Bedeutung folgender Textpassage:

"...alda Tochter Post antecessum concub."

> heisst w�rtlich "nach dem Vorhergegangenen oder dem vorher
> Gewesenen", im Zusammenhang mit Heirat k�nnte es einfach heissen: sie
> heirateten nach dem Aufgebot

Vielleicht jemand aus der Liste noch �ne Idee zur �bersetzung.

Liebe Gr��e
Jean

Hallo.

Meine Lateinstunden liegen weit zurueck, mir scheint jedoch ,dass der Text
hinweist auf ein
" vorausgegangenes concubinat".

Herbert

Danke Herbert,

der Hinweis k�nnte stimmen.
Bleibt nur die Frage, ob dieses Concubinat unehelich oder nebenehelich
bedeutet, worin ein nicht unwichtiger UNterschied liegen w�rde.

Dazu von mir gefundene Quellen:
"..concubinat, ist, wenn ein mann nebst seinem rechten weib auf eine gewisse
zeit noch eine andre haelt, um ihr der lust halber beyzuwohnen, die kinder
aber, die ... gezeugt werden, nicht als rechte kinder erkennet. solche ehen
sind nach dem recht der natur nicht zugelassen..."

oder eben:

"..eine unrechtm��ige ehe, diejenige verbindung, wo zwey personen ehelich
miteinanderleben, ohne durch die kirche dazu berechtiget zu seyn ... der
concubinat"

Da deren Sohn jedoch schon 5 Monate nach der Copulation geboren wurde,hat
der Br�utigam wohl mit ihr im Concubinat gelebt.

Somit scheint das R�tsel gel�st ;-))

Danke an alle.
Jean Wernstedt

mail@wernstedt.info wrote:

Aber "...alda Tochter Post antecessum concub." ist mir noch unklar.

"... post antecessum concubinatum"

- "... nach vorangegangenem Konkubinat"

D.H. sie haben bereits vor der Trauung eine
"wilde Ehe" gef�hrt.

Helge Robitzsch

Helge Robitzsch wrote:

> Aber "...alda Tochter Post antecessum concub." ist mir noch unklar.

"... post antecessum concubinatum"

- "... nach vorangegangenem Konkubinat"

Muss mich korrigieren. Sehr viel wahrscheinlicher ist:
"... post antecessum concubitum"
"... nach vorangegangenem Beischlaf"

Also vorehelicher Verkehr, an einer sichtbaren
Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Eheschliessung
nachweisbar.

Helge Robitzsch

Danke helge,

genau das ergaben auch die bisherigen vermutungen.
Was so alles zu Tage kommt...

Gr��e
Jean

Liebe Listenmitglieder,

> "... post antecessum concubitum"
> "... nach vorangegangenem Beischlaf"
>
> Also vorehelicher Verkehr, an einer sichtbaren
> Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Eheschliessung
> nachweisbar.

da möchte ich gerne noch etwas ergänzen (falls diese Mail überhaupt in
der Liste ankommt):

Eine Schwangerschaft als Folge ist nicht Bedingung für diesen Zusatz im
KB, auch nicht bei „Toter Punkt“.

Das Lebensumfeld und die Lebenseinstellung der Menschen in der damaligen
Zeit führten zu einer gewissen Transparenz; geheimzuhalten war da nicht
viel. Die Übersetzung, die Helge in der zweiten Mail bestätigt, ist keine
Vermutung, sondern eine der zeitüblichen Wendungen korrekt übersetzt.

Andere (allerdings deutschsprachige) Vermerke waren:

- Trauung in der Stille
- als Gefallene getraut
- als Ausfällige getraut.

Bei der Formulierung „ohne Zeremonien“ bin ich mir nicht ganz sicher, ob
es sich auch darauf bezieht. Im Großen Vollständigen Universallexikon von
Zedler aus dem Jahre 1732 gibt es Hinweise darauf unter dem Stichwort
„Hochzeit“.