Familienfideikommiss

Liebe Mitleser -

kann mir jemand sagen, was mit dem Inventar geschieht, wenn eine
Begüterung, die zum Fideicommiss erklärt wurde, verkauft wird? Bleibt
das Inventar dann im Gut und wird von dem neuen Besitzer übernommen?

Laut Wikipedia: Das Familienfideikommiss (lateinisch fidei commissum,
„zu treuen Händen belassen“) ist eine Einrichtung des Erb- und
Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist
Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur
ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das
Nießbrauchsrecht innehat.

Ich schreibe an einer Chronik über die Begüterung Worienen, die u.a. von
1763 bis 1833 der Familie von Domhardt gehörte und vom ersten
Domhardt-Besitzer zum Fideikommiss erklärt wurde. 1833 wird die
Begüterung in andere Hände verkauft - der letzte Besitzer übernimmt das
Gut Gr. Bestendorf von seinem Onkel und verlässt Worienen.

Kann man davon ausgehen, dass das Inventar des Schlosses Worienen dann
mit nach Gr. Bestendorf genommen wurde?

Manchmal finde ich in den Unterlagen Bemerkungen wie 'das und das (zum
Beispiel auch Bäume im Garten) gehört zum Fideikommiss - das und das
aber nicht'. Müssen dann die Fideikommiss-Bäume im Garten verbleiben,
die anderen dürfen ausgepflanzt und mitgenommen werden?

Gruß von Irmi

Liebe Frau Gegner-Sünkel,
leider habe ich keine Zeit, mich zu der von Ihnen gestellten Frage
zu belesen. Unter diesem Vorbehalt meine ich, der Verkauf des Gutes
Worienen sei nur unter Aufhebung der fideikommissarischen Bindung
möglich gewesen. Wenn dem so war, dürfte die Veräußerung nicht nach
dem Fideikommißrecht, sondern so zu beurteilen sein, wie jeder andere
Verkauf einer Begüterung auch. Das heißt, es bestimmte sich nach dem
preußischen Allgemeinen Landrecht sowie den etwa von den Parteien des
Vertrages getroffenen Abmachungen im Einzelfall, was der abziehende
Gutsherr mitnehmen durfte und was nicht. Das nun herauszufinden,
dürfte kaum möglich sein.
Freundliche Grüße
von Christian Keydel.

Ob Bäume mitgenommen wurden, ist unwahrscheinlich, da sie wie "alles mit
dem Boden verwachsene" zur Immobilie gehörten.
Aber wie bereits angemerkt: Ein Fiedeikommis ist eigentlich unteilbar und
nicht zu verkaufen. Sollten doch Teile heruagelöst worden sein, finden sich
nur in den Vertägen und Abmachungen, was mitgenommen werden durfte und was
nicht.
Mfg
Rüdiger Bier