Hallo Herr Potschka!
Kirchl Amtshandlungen wurden in den kath. KB der jeweiligen Wohnorte der evangelischen Bürger eingetragen ,welche in sogenannte Flucht- oder Grenzkirchen gehen mußten um Ihrem Bedürfnis nach Glaubensfreiheit nachgehen zu können.
mfg Ernst Lischke