Hallo Liste
Nur so zwischendurch; in einem Vermerk im Kirchenbuch habe ich den Eintrag
eines unehelich geborenen Kindes gefunden.
"Der Vater des Kindes ist mit der Mutter getraut worden u. ist das Kind p.s.m.
legitimert."
Was bedeutet > l.s.m. <
Viele Grüße
Klaus Süßmann
legitimatus per subsequens matrimonium
d.h. legitiemiert durch nachfolgende Eheschlie�ung
Gru�
Anton
Guten Abend Herr S��mann,
es gibt die Abk�rzung "l.p.s.m." = "legitimatus per subsequentem matrimonium" was soviel wie "durch sp�tere Ehe legitimiert" hei�t. Das meinten Sie wohl mit Ihrer Frage, denn sie schreiben zwei verschiedene Abk�rzungen auf, die in den "klugen B�chern" nicht vorkommen:
"Kluge B�cher" sind z. B. *Familienkundliches W�rterbuch* / Fritz Verdenhalven / Degener Verlag / ISBN 3-7686-1042-X
oder
*Laterculus Notarum* Lateinisch-deutsche Interpretationshilfen... / Ver�ffentlichungen der Archivschule Marburg / ISBN 3-923833-19-9
um nur zwei Werke zu nennen.
Beste Gr��e
Gerhard v.Pazatka Lipinski
Sehr geehrter Herr S��mann,
richtig mu� es lauten: p.m.s. = per matrimonium subsequens = durch
nachfolgende Ehe. Das bedeutet, da� die Mutter sp�ter geheiratet hat.
Der (nunmehrige) Ehemann aber nicht der Kindsvater ist.
Schreibt der Pfarrer aber: p.m.s.l. = per matrrimonium subsequentes
legitimatus = durch nachfolgende Ehe der Eltern legitimiert, deutet das
darauf hin, da� die Kindseltern (leiblicher Vater) nach der Geburt
geheiratet haben.
Die Erkl�rung ist zu finden bei: Josef A. Huber, Augsburg, "Lateinische
u. deutsche Bezeichnungen in der Familienforschung" info@josef-huber.de
Sehr zu empfehlen.
Herzliche Gr��e
Hartmut Passauer
kgsuessmann@hispeed.ch schrieb:
richtig mu� es lauten: p.m.s. = per matrimonium subsequens = durch
nachfolgende Ehe.
Hallo Hartmut,
ich habe auch ein Problem mit einem Kirchenbucheintrag, wobei es wohl weniger auf gute Lateinkenntnisse ankommt, sondern mehr um den praktischen Gebrauch bestimmter Ausdr�cke in den Kirchenb�chern.
Es geht um die Bezeichnung von Adligen - im vorliegenden Fall zum Ausgang des 17. Jahrhunderts.
War jemand Besitzer von einem ganzen Dorf oder von einem Anteil, so kenne ich die Bezeichnung 'Heres in ....' oder 'Heres in parte Villa ...' - also der Erbherr von ....
Was bedeutet aber dann in diesem Zusammenhang 'Heredibus in ....'?
Von der Wertigkeit der Familien her gesehen, denn mit diesen Begriffen sollte ja die soziale Rangfolge deutlich werden, war der 'Heredibus' weniger als der 'Heres'.
Beide Ausdr�cke erscheinen recht h�ufig in dem KB, so da� ich mich auch sicher nicht verlesen habe.
Vielleicht kannst Du mir hier bitte helfen. Sch�nen Dank!
Mit freundlichem Gru�
Klaus Liwowsky
Klaus Liwowsky schrieb:
richtig mu� es lauten: p.m.s. = per matrimonium subsequens = durch
nachfolgende Ehe.
Hallo Hartmut,
ich habe auch ein Problem mit einem Kirchenbucheintrag, wobei es wohl weniger auf gute Lateinkenntnisse ankommt, sondern mehr um den praktischen Gebrauch bestimmter Ausdr�cke in den Kirchenb�chern.
Hallo Klaus,
doch nur Lateinkenntnisse:
Heredibus ist der Dativ oder Ablativ Pluralis von heres = Erbe, Erbin.
Singular:
Nom. heres
Gen. heredis
Dat. heredi
Akk. heredem
Abl. herede
Plural:
Nom. heredes
Gen. heredum
Dat. heredibus
Akk. heredes
Abl. heredibus
In parte villae = in einem Teil des Dorfes (villa ist eigentlich falsch).
Gr��e vom Niederrhein,
G�nther B�hm