Unter
http://www.tu-bs.de/institute/geschichte/Ausstellung/Boekhoff/kirchhof.htm
liest man:
Ehrlose, die durch strafbare Handlungen ihr Recht auf ein ehrliches
Begräbnis verwirkt hatten, bekamen ein sogenanntes Eselsbegräbnis: Sie
wurden auf dem Pestanger, im Kreuzweg, auf dem Richtplatz oder dem
Schindanger verscharrt.
Selbstmörder wurden in manchen Städten sogar einfach in den Fluß geworfen.
Mörder, Selbstmörder, Fremde und Leute, bei denen man nichts wußte, ob sie
gute Christen gewesen waren, wurden also weit weg von der heiligen Kirche
an der Mauer begraben oder ganz ohne Grabstellenkennzeichnung quasi
verscharrt. So schreibt Otto Schütte in seinem Artikel "Begräbnisse in
Braunschweig im 16. und 17. Jahrhundert" im Braunschweigischen Magazin von
1906: "Man duldete aber auf dem geweihten Boden neben der Kirche nur solche
Tote, die sich im Leben gut geführt, zur Kirche gehalten und vor allem das
Heilige Abendmahl zu nehmen nicht verschmäht hatten. Wer jedoch seinen Tod
durch Fressen und Saufen, durch Zweikampf oder Übermut verschuldet oder gar
sich selbst das Leben genommen hatte, dem wurde ein ehrenvolles Begräbnis
nicht zu teil, ja meistens wurde ihm nicht einmal ein Platz in der Ecke des
Kirchhofes eingeräumt, sondern ohne Sang und Klang wurde er im freien Felde
und zwar ohne Sarg begraben." (a.a.O. S.128)Dies alles sind aber nur Ausnahmen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung
wurde auf dem Kirchhof begraben.
Und bereits im Mittelalter und mehr noch in der Neuzeit wurden die
Rechtlosen ehrlich gemacht und niemandem wurde mehr ein öffentlicher
Begräbnisplatz verweigert.
Von der Staatsgewalt erzwungen, wurden sie allerdings in einer ungeweihten
Ecke vergraben.
Grüße aus Berlin
KaJo.