Erwachsenenadoption

Hallo Liste,

ich bin gerade mal darüber gestolpert, dass jemand aus meinem Datenstamm
im Erwachsenenalter adoptiert wurde. Die eigentliche Abstammung ist
bekannt. Eine Vernachlässigung der Adoption wäre wohl aus
Vereinfachungsgründen sinnvoll, aus Vollständigkeitsgründen jedoch nicht
hinnehmbar. Mich würde jetzt mal die rechtliche Sache interessieren.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Linie an der besagten Stelle
theoretisch aufspalten muss und dann einmal die leibliche und einmal die
rechtliche Linie weiterverfolgen müsste??? Wie löst ihr solche Fälle
bzw. gibt es irgendwelche mir nicht bekannten, aber untereinander
anerkannten Konventionen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist?

Gruß,

Stephan

Hallo Stephan,

ich habe mich in einem solchen Fall auf die Erforschung der biologischen
Ahnen beschränkt.

Welche genealogischen Gründe würden denn für die Erforschung der
juristischen "Vorfahren" sprechen?

Viele Grüße,

Jürgen