Liebe Listies,
auf ein Gesuch eines meiner Vorfahren an das Amt Hameln erwidert die
Behörde, dass weder sie noch die vorgesetzte Behörde gegen das Gesuch etwas
zu erinnern habe. Ich interpretiere das als Genehmigung. Ist das richtig?
Viele Grüße aus Braunschweig, der Stadt der Wissenschaft
Uwe (Kampfer)