Erhaltene und erkaufte Erlaubnis zur Bestattung, gewöhnliche ceremonien

Liebe Listenteilnehmer(innen),

Im KB 1a von Bissersheim findet sich für den Sterbefall/Bestattung des Philipp Jacob Heilemann folgender Eintrag:

Philipp Jacob
Heilemann

3. Den 25tn Mertz 1763 starb ständlicher Weise
in der Völlerey als ein Trunkenbold Philipp
Jacob Heilemann, Schuhmacher und Gerichts=
mann alhier. Er wurde nemlich an gedachtem
Tage früh Morgends zwischen 5 und 6 Uhr in
der großcarlbacher Gemarkung todt gefunden
nachdem er Tags vorher dorthin gegangen und
nach Mitternacht stark berauscht nach Hause
gehen wollen. Er war 1711 alhier geboren
worden, und hatte erlebt ein alter von 52.
Jahren, wurde den 27tn darauf auf erhalte=
ne und erkaufte Erlaubnis von hochgräflr. Herr=
schaft mit gewöhnlichen ceremonien und einer
Leichenpredigt zur Erden bestattet.

< http://www.archion.de/p/91a150c882/&gt;

Jetzt meine Fragen:
was muss man sich unter

1. einer erhaltenen und erkauften Erlaubnis zu Bestattung
2. gewöhnlichen ceremonien

vorstellen?

Im Voraus herzlichen Dank für Hinweise und Denkanstöße.

Liebe Grüße

Heinz (Scherer)
heinz.scherer(at)fengmi.de

Hallo Herr Scherer,

es heißt schändlicher Weise, nicht ständlicher Weise

zu 1 : möglicherweise musste auf Grund seines Verhaltens die Leichenpredigt von der Herrschaft genehmigt werden, was wohl mit einer Gebühr verbunden war.

Zu 2 : gewöhnliche ceremonien, ist der normale Hergang einer Beerdigung

Gruss, Uwe Roeder

UR

Guten Abend Heinz,

ich vermute ein "Armenbegräbnis", einfacher "Ausführung ( "gewöhnliche
Zeremonien), dessen Kosten von der Gemeinde zu tragen waren.

Freundlicher Gruß

Dietmar (Blum)

Ps: Ich habe Scherer in der Familiengeschichte meiner Partnerin, die ans
Schwarze Meer auswanderten. Passen sie zu Deiner Familie?

Hallo Herr Blum,

das war kein "Armenbegräbnis" , bei einem solchen wird keine Leichenpredigt gehalten. Das Wort gewöhnlich bezieht sich auf auf standartmässige Zeremonien, also so wie sie bei jedem Begräbnis angewandt werden.
Zudem war der Mann Gerichtsmann, zwar ein "Trunkenbold" , aber ansonsten ein angesehener Mann.

Gruss, Uwe Roeder

UR