Liebe Listenteilnehmer(innen),
Im KB 1a von Bissersheim findet sich für den Sterbefall/Bestattung des Philipp Jacob Heilemann folgender Eintrag:
Philipp Jacob
Heilemann
3. Den 25tn Mertz 1763 starb ständlicher Weise
in der Völlerey als ein Trunkenbold Philipp
Jacob Heilemann, Schuhmacher und Gerichts=
mann alhier. Er wurde nemlich an gedachtem
Tage früh Morgends zwischen 5 und 6 Uhr in
der großcarlbacher Gemarkung todt gefunden
nachdem er Tags vorher dorthin gegangen und
nach Mitternacht stark berauscht nach Hause
gehen wollen. Er war 1711 alhier geboren
worden, und hatte erlebt ein alter von 52.
Jahren, wurde den 27tn darauf auf erhalte=
ne und erkaufte Erlaubnis von hochgräflr. Herr=
schaft mit gewöhnlichen ceremonien und einer
Leichenpredigt zur Erden bestattet.
< http://www.archion.de/p/91a150c882/>
Jetzt meine Fragen:
was muss man sich unter
1. einer erhaltenen und erkauften Erlaubnis zu Bestattung
2. gewöhnlichen ceremonien
vorstellen?
Im Voraus herzlichen Dank für Hinweise und Denkanstöße.
Liebe Grüße
Heinz (Scherer)
heinz.scherer(at)fengmi.de