Liebe Listis,
schon mal herzlichen Dank für all die privaten und Listenmails, die
schon angekommen sind.
Wen es nicht interessiert, bitte einfach löschen.
Das Thema ist wirklich wichtig, weil man nicht glaubt, dass man
betroffen ist - ehe man zahlen muss.
So ging es mir auch.
Ich war ganz sicher, dass auf meiner (gewerblichen) Homepage alles
korrekt war. Pustekuchen!
Als die Abmahnung kam, habe ich gedacht: "Mit mir nicht! Das könnte dem
so passen! Der kriegt nichts!".
Hat man ja schließlich schon öfter gehört. Doch dann habe ich mich
schlau gemacht und zum Schluß habe ich zähneknirschend gezahlt.
Hier die Fakten (auf §§ etc. verzichte ich mal):
a) Die Abmahnung kam per Einwurf-Einschreiben mit der gelben Post.
b) Der Rechtsanwalt ist wirklich einer und ist eingetragen.
c) Eine Vollmacht des Konkurrenten von mir lag vor und war beigelegt.
d) Die Konkurrentin hatte das Recht mich zu belangen, da sie ebenfalls
ein Schreibbüro führt (zwar auch ein Inkasso-Unternehmen gleichzeitig,
aber das tat leider nichts zur Sache).
e) Der Streitwert, nach dem sich die rechtsanwaltlichen Gebühren
richten, war mit 4000 € noch unterhalb der globalen Grenze von 5100 €.
e) Das Impressum meiner Homepage war auf einer Extraseite untergebracht
und definitiv nicht von jeder Seite mit ein bis maximal zwei Klicks zu
erreichen.
f) Das Impressum war auf der Startseite nicht wählbar.
Damit habe ich gegen geltendes Recht verstoßen.
Dann dachte ich mir, dass die Fristen nicht ausreichend lang sind.
Samstag Posteingang, bis Dienstag meine vorliegende Unterschrift beim
Anwalt.
Aber es gibt keine Fristen für Abmahnungen beim geltenden deutschen
Recht. Es ist sogar möglich, dass die Frist nur ein paar Stunden beträgt.
Dann dachte ich: "Na gut, der Rechtsanwalt hat Recht." Ich
unterschreibe, aber zahlen werde ich nicht.
Da ist unser deutsches Gesetz aber hammerhart. Ich kann Euch das alles
unmöglich erzählen, was ich lernen mußte.
An dem Punkt habe ich mir gedacht: Ohne eigenen Rechtsanwalt geht es
nicht! Aber ein Null-Acht-15-Rechtsanwalt darf es auch nicht sein, der
hat keine Ahnung vom Internet-Recht. Was tun am Samstag-Nachmittag? Ich
habe mich an einen Kontakt erinnert, den ich durch meine ehrenamtliche
Mitarbeit bei unserem Verein habe und diesen mit der Internetproblematik
vertrauten RA tatsächlich samstags erreicht.
Ergebnis: zahlen muß ich auch! Und zwar innerhalb der gesetzten (nicht
gesetzlichen, die gibt es nicht) Frist.
Ich hätte nur eine Chance gehabt, wenn ich nachweisen könnte, dass es
sich um eine Serienabmahnung handelt. Aber das konnte ich nicht in so
kurzer Zeit.
Das vorab zu Euren Tips, was ich alles hätte machen können, ehe ich zahle.
Viele Grüße
Helga