Liebe Forschergemeinde,
die vom Staatsarchiv in Allenstein in Netz gestellten jahresbezogenen
Kirchenrechnungen erweisen sich offensichtlich als gute zusätzliche Quelle
für die Familienforschung für Zeiträume, wo die eigentlichen Kirchenbücher
nicht mehr existieren.
Auch wenn diese handschriftlichen Eintragungen teilweise schwer zu
entziffern sind, ist eine bestimmte Systematik bei den Eintragungen der
personenbezogenen
Einnahmen zu erkennen.
Meine Frage: Gab es dazu entsprechende (zentrale) Vorgaben, wie solche
Kirchen(ab)rechnungen zu erstellen und welche Zahlungen je nach
"Berufsstand" zu leisten sind? Kann man darüber etwas nachlesen und wenn ja
wo?
Viele Grüße aus Berlin
Rainer Kuschewski