Erbrecht sowie Titel

Hallo in die Runde !
Ich interessiere mich für das Erbrecht im 17. und 18. Jahrhundert. Ein Beispiel : Ein Köllmer verstirbt, bevor seine Söhne in der Lage sind, das Land zu bewirtschaften. Seine erwachsene Tochter heiratet. Übernimmt nun der Schwiegersohn das Land und wird Köllmer ? Und was ist, wenn die Söhne volljährig werden ? Gehen sie leer aus ?
So geschehen in Debrong/Groß Ramsau um 1750. Und was für einen Grund könnte es geben, warum nicht der älteste Sohn erbt, sondern ein später Geborener ?

Was bedeuten die "Titel" R.D. , S.D. , P..D. und andere Abkürzungen vor dem Namen ?

Mit freundlichen Grüßen !
                          Dorit Müller

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Hallo Dorit,

Was bedeuten die "Titel" R.D. , S.D. , P..D. und andere Abkürzungen
vor dem Namen ?

S.D. und P.D. könnten scientiae doctor und philosophiae doctor, Dr.
der Naturwissenschaften bzw. Philosophie, bedeuten. Zu R.D. finde ich
nichts. - Könnte es "R.B." heißen? Dann wäre nämlich regiomontanus
borussus möglich, Königsberger Preuße :slight_smile:

Besten Gruß,
Claus-Volker