Hallo in die Runde !
Ich interessiere mich für das Erbrecht im 17. und 18. Jahrhundert. Ein Beispiel : Ein Köllmer verstirbt, bevor seine Söhne in der Lage sind, das Land zu bewirtschaften. Seine erwachsene Tochter heiratet. Übernimmt nun der Schwiegersohn das Land und wird Köllmer ? Und was ist, wenn die Söhne volljährig werden ? Gehen sie leer aus ?
So geschehen in Debrong/Groß Ramsau um 1750. Und was für einen Grund könnte es geben, warum nicht der älteste Sohn erbt, sondern ein später Geborener ?
Was bedeuten die "Titel" R.D. , S.D. , P..D. und andere Abkürzungen vor dem Namen ?
Mit freundlichen Grüßen !
Dorit Müller
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