Hallo in die Runde,
weiß jemand, wie Anfang des 19. Jh. das Erbrecht im Königreich Hannover aussah ?
Ich habe einen Vorfahren im Raum Asendorf , der - obwohl höchstwahrscheinlich der älteste Sohn - nicht der Hoferbe war.
Gruß,
Ingeborg Scholz
Hallo in die Runde,
weiß jemand, wie Anfang des 19. Jh. das Erbrecht im Königreich Hannover aussah ?
Ich habe einen Vorfahren im Raum Asendorf , der - obwohl höchstwahrscheinlich der älteste Sohn - nicht der Hoferbe war.
Gruß,
Ingeborg Scholz
Moin,
Das ist ziemlich kompliziert, da es unterschiedliche Erbrechte gab.
Bei uns im Moor z.B. galt das J�ngstenerbecht.
Schau mal bei Wikipedia.
Gru�
Bernd
Bernd Salewski
Bahnhofstr. 66
27729 Hambergen
Tel.: 04793/2395 - Fax: 04793/954043
Salewski.Hambergen@ewetel.net
Teufelsmoor-Genealogie - Daten von
�ber 90000 Personen aus Moor und
Geest stehen zur Verf�gung
Hallo,
wie es speziell im Königreich Hannover aussah ist mir zwar nicht bekannt. Allerdings weiß ich, daß es früher in vielen Regionen das sogenannte
Anerbenrecht
gab. Das bedeutet Einerbenrecht und kann sich auf den ältesten oder aber auch auf den jüngsten Sohn beziehen. Das Jüngstenerbrecht hat durchaus seinen Sinn, da die ältesten Kinder, wenn sie früh geboren sind, zum Zeitpunkt des Hofwechsels selbst schon relativ alt sind (s. Prinz Charles), während die Jüngsten voll im Safte stehen.
Viele Grüße
Roswitha (Lindemann)
-------- Original-Nachricht --------
1. Stand es nicht dabei
2. Wie schon geschriebenmal im Wikipedia schauen
Gru�
Bernd
Bernd Salewski
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27729 Hambergen
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Salewski.Hambergen@ewetel.net
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