Erbrecht in Ostfriesland

Liebe Listenteilnehmer,
hat jemand Informationen �ber das Hoferbrecht in Ostfriesland, das wohl
nicht einheitlich war. W�hrend in der Gegend von Esens alles Land den
dortigen Landesherren (Riedenberger Grafen) geh�rte und nach dem Tode des
Hofbesitzers �ber so genannte "Weink�ufe" von den Erben "neu erworben"
werden konnte, galt in anderen Teilen das so genannte Minorix-Recht. Danach
erbte nicht der Erstgeborene, sondern der j�ngste Sohn den Hof. Der Grund
f�r diese Reglung soll ein ganz praktischer gewesen sein. Da der Vater mit
voller Lebens- und Schaffenskraft noch f�r die Ausbildung der �lteren Kinder
sorgen konnte, waren diese im Gegensatz zum j�ngsten Sohn "versorgt".
Kann mir jemand weitergehende Informationen oder Lesehinweise zu diesem
Erbrecht geben?
Viele Gr��e
Bernd Oldewurtel
http://www.oldewurtel.com