Erbrecht 1937

Hallo,

habe hier ein Testament aus dem Jahr 1936 (Ort Breslau) vorliegen. Der Verfasser starb im Jahr darauf. In seinem Testament legte er einen Alleinerben - seinen Enkel - fest. Seine Kinder sollten einen Pflichtanteil bekommen.

Wer kann mir sagen, wie hoch der Pflichtanteil damals war? Wer konnte überhaupt zu wieviel Prozent erben?

Viele Grüße
Sandra

Das BGB (B�rgerliche Gesetzbuch), in dem auch das Erbschaftsrecht geregelt ist, trat 1900 in Kraft.
Danach betrug das gesetzliche Erbe (der so genannte Pflichtteil) die H�lfte des "normalen" Erbteils.
Beispiel:
�berlebende Ehefrau 50%
2 Kinder (jeweils) 25%
Plichtteil: jeweils davon die H�lfte.
Gru�
Ralf Walendy