Hallo,
habe hier ein Testament aus dem Jahr 1936 (Ort Breslau) vorliegen. Der Verfasser starb im Jahr darauf. In seinem Testament legte er einen Alleinerben - seinen Enkel - fest. Seine Kinder sollten einen Pflichtanteil bekommen.
Wer kann mir sagen, wie hoch der Pflichtanteil damals war? Wer konnte überhaupt zu wieviel Prozent erben?
Viele Grüße
Sandra