Erbitte Hilfe bei Kirchenbuch-Eintrag

Erbitte Hilfe bei Kirchenbuch-Eintrag

Im Trauregister/Aufgebotsbuch der Gde Geringswalde von 1822
stehen u.a. folgende Datumsangaben:

" XXIII. p. Trinit. sqq "

XXIII = 23; Trinit. = Pfingsten

Bitte was bedeutet in diesem Zusammenhang:

p. sowie sqq ?

Das Aufgebot erfolgte hier (Geringswalde) und in Rochlitz.

Schon jetzt möchte ich mich bei allen für die Hilfe bedanken!
Viele Grüße
Michael (Richter)

Lieber Michael (Richter),
Trinitatis ist nicht gleich Pfingsten, sondern der Sonntag nach pfingsten.
Der XXIII p. Trinitatis war 1822 der 10. Nov.

Gruß
Werner (Wicke)

Erbitte Hilfe bei Kirchenbuch-Eintrag

Im Trauregister/Aufgebotsbuch der Gde Geringswalde von 1822
stehen u.a. folgende Datumsangaben:

" XXIII. p. Trinit. sqq"

XXIII = 23; Trinit. = Pfingsten

Bitte was bedeutet in diesem Zusammenhang:

p. sowie sqq ?

Das Aufgebot erfolgte hier (Geringswalde) und in Rochlitz.

Schon jetzt m�chte ich mich bei allen f�r die Hilfe bedanken!
Viele Gr��e
Michael (Richter)
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Hallo Michael!

p.= post= nach, sqq.= sequentes= nachfolgend.

Das bedeutet 23. post Trinitatis sequentes = nachfolgend. Soviel wie, der 23.(Sonntag) nach Trintatis nachfolgend.

Der 23.Sonntag nach Trinitatis war 1822 der 10.November. Die Traung war also danach, vielleicht im Anschlu� an den Gottesdienst.

Gru�

J�rgen

PS.: Ich empfehle Dir das kostenlose Programm "GenToo6" herunterzuladen

Hallo Michael,
ich kann >Trinit. = Pfingsten< so nicht stehen lassen. Es ist nicht
korrekt.

Nach lateinische Bezeichnungen in alten Kirchenbüchern (Degener Verlag)
steht:
Pfingstsonntag = (Pentecostes)
1. Sonntag nach Pfingsten = (Dominica Trinitatis)

Auf eingelegter Tabelle zum Umrechnen/Errechnen vom Datum im Jahr:
Trinitatis, [=] Do. Fronleichnam

Grüße aus Klingenthal
Horst (Portius)

Ich suche seit 12 Jahren die Geburten u. die Geburtsortorte (sowie Hinweise
über Vorkommen) von PORTIUS:
. Hans (Johann) PORTIUS (BURTZ/PORTZ), * ca. xx.09.1662 (err.) (nähere
Umgebung von Halle) . Bruder des Hans: Peter PORTIUS, (* 01.02.1683 Geusa,
ist 1730 in Ostrau westl.von Zörbig, + 1765 in Roitzsch); Suche Heirat nach
1715 und Spur ab 1715 bis 1730 (vermutlich im Bereich von Halle in Richtung
nach Roitzsch) . Sohn des Peter: Peter PORTIUS, (* 08.02.1718 Geusa) suche
weiteren Verbleib . Johann Samuel PORTIUS, * errechnet 1729 ? und Heirat (um
1760 eine Geburt in Halle) . Suche die Verbindung der PORTIUS von Ammendorf
nach Halle in der Zeit 1680 bis 1760; ...
Suche alle und alles zu: PORTIUS (auch Schreibweisen: PORTZ, PORZ, PORTY,
PORTII, Purtius, Bortius, Burtius, Burtz, Burz);
Ahnen- u. Familienforschung: www.portius.net/

Hallo Michael,
der erste Sonntag nach Pfingsten ist das Fest der Hl. Dreifaltigkeit (Trinitatis) .Danach folgen die Sonntage nach Trinitats (post Trinitatis). Die Angabe sqq hei�t m.E. sequentes (folgende), in Deinem Fall: Die Aufgebote erfolgten am 23, 24 und 25 Sonntag nach Trinitatis
Mit freundlichen Gr��en

Angela (Fischer)

Hallo Michael,

  bei den bisherigen Antworten habe ich einiges Richtige gelesen,
anderes war nicht so 'prickelnd'.

  Auch wenn ich Nicht-Lateiner bin (aber es gibt ja gute
Nachschlagewerke!), dann lautet die Datumsangabe

  XXIII. (Sonntag) nach Trinitatis und die folgenden (Sonntage)

  p. steht für lat. 'post' = nach

  sqq steht für 'sequentes' = die folgenden

  Mit einem Kalender-Umrechnungsprogramm kann man dann auch
feststellen, welches Datum dafür im Jahr 1822 steht...

  Mit freundlichen Grüßen,

  Claus-Gerhard DAMMANN

Hallo Michael, "sequentes" (= die folgenden) k�nnte sich auf die vermutlich drei Sonntage beziehen, an denen die bevorstehende Hochzeit verk�ndet wurde. Dann w�re am 1. Advent (1. Dezember 1822) geheiratet worden. (Empfehlung: GenTools ist ein gutes Werkzeug zum Umrechnen.)
Freundliche Gr��e
Christian (Hennig).

Moin,
es handelt sich wahrscheinlich um die Daten der Proklamation, Verkündung des
Aufgebots, das üblicherweise an drei nacheinander folgenden Sonntagen von
der Kanzel verkündet wurde (wg. Einwände gegen die Eheschließung aus der
Gemeinde; später Aufgebotsaushängung im Kasten des Standesamtes); am 4.
Sonntag (seit der ersten Proklamation) war dann Trauung. D.h. im konkreten
Fall: am 10.11.; 17.11. und 24.11. Proklamation. Heirat am 1.12. des Jahres.
Hierüber müsste aber im Kirchenbuch ein gesonderter Eintrag existieren.
Stammten die Ehepartner aus zwei Kirchengemeinden, fand die Proklamation in
beiden Gemeinden statt, der Eintrag ins Traubuch aber nur dort, wo auch
tatsächlich geheiratet wurde (in der Regel Wohnort der Braut).

Gruß

Wilhelm (Thiele)