In einer eMail vom 30.09.2010 12:01:08 Westeuropäische Sommerzeit schreibt
muedobel@web.de:
Hallo in die Runde !
Ich interessiere mich für das Erbrecht im 17. und 18. Jahrhundert. Ein
Beispiel : Ein Köllmer verstirbt, bevor seine Söhne in der Lage sind, das Land
zu bewirtschaften. Seine erwachsene Tochter heiratet. Übernimmt nun der
Schwiegersohn das Land und wird Köllmer ? Und was ist, wenn die Söhne
volljährig werden ? Gehen sie leer aus ?
So geschehen in Debrong/Groß Ramsau um 1750. Und was für einen Grund
könnte es geben, warum nicht der älteste Sohn erbt, sondern ein später Geborener
?
Was bedeuten die "Titel" R.D. , S.D. , P..D. und andere Abkürzungen vor
dem Namen ? <<
Hallo Dorit,
aus meinen Recherchen kann ich rückschließen, daß es wohl kein
feststehendes Erbrecht gab, das die Verwaltung der Region in irgend einer Hinsicht von
oben zu regeln hatte.
Ein Schwiegersohn konnte den cöllmischen Besitz nur vorübergehend
übernehmen, wenn es jüngere erbberechtigte Söhne gab. Es sei denn, man traf
familienintern Regelungen, daß den Söhnen eine eigene Existenz ermöglicht wurde.
Wenn es solche familieninterne Regelungen nicht gab, dann übernahm später
einer der Söhne den Besitz, hatte sich dann aber um die möglicherweise dort
noch lebende Schwester mit Schwager zu kümmern bzw. mußte die Schwester ihren
Anteil auszahlen. Das Gleiche gilt für den anderen Sohn.
Welcher Sohn erbt, ist in jenen Zeiten nicht festgelegt. Ich nehme an, man
übergab an den fähigsten, wenn denn eine Auswahl zwischen verschiedenen
Söhnen möglich war. Der Fähigste hatte dann die Verantwortung, die
Verpflichtungen gegenüber seinen Geschwistern abzutragen. Oft kam es auch gar nicht zu
einer klaren Erbauseinandersetzung, weil alle Geschwister (mit ihren
Familien) auf dem Hof mitwohnten und weiterlebten. Man mauschelte sich gemeinsam
durch und einer stand gegenüber den Behörden als Verantwortlicher gerade.
Die anderen zählten dann in den Steuer- und Mühlenlisten als "Instleute".
Die oben genannten Abkürzungen kenne ich nicht. Vielleicht wäre es
sinnvoll, darauf einen Blick im ganzen Zusammenhang zu werfen. Wenn es einen Scan
davon gibt, schaue ich gern mal drauf. Einfach bilateral direkt an meine
eMail-Anschrift senden...
Grüße aus Berlin
Viktor