Hallo,
wer kann mir in der Sache weiterhelfen. Meine Urgroßmutter hat ihren Kindern nach ihrem Tode die Felder vermacht, die sie sich als Altersversorgung vorbehalten hat. Ich möchte gerne herausfinden
1. wer Teil dieser Erbengemeinschaft war und zwar namentlich
2. ob die Ehefrau als rechtmäßige Nachfolgerin ihres Ehemannes in der Erbengemeinschaft ist, wenn dieser verstorben ist.
Besten Dank für die Unterstützung
Elisabeth
Hallo Elisabeth,
zuständig ist das grundbuchführende Amt der Gemeinde.
Eine weitere Spur könnte beim zuständigen Finanzamt gefunden werden. Dort müßten Steuer-Unterlagen zu den Erträgen aus Pacht und/oder Ernte vorliegen, die anteilig von der Erbengemeinschaft aufzubringen sind.
Zu 2. Die o.g. Unterlagen müßten zeigen, ob eine entsprechende Regelung in einem Testament niedergelegt war.
Viel Erfolg und herzliche Grüße von
Bertold (Maucher)
Hallo Frau Lutz,
in den Katastern findet man die Einträge über die
Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, dort ist der
Notar angegeben und das Datum, wann das beurkundet wurde.dort
sind dann auch alle Erben namentlich genannt.
Die Kataster müßten im zuständigen Staatsarchiv liegen. Dort
fragen Sie dann auch, wo die Notariatsurkunden aus dieser Zeit
aufbewahrt werden und fragen dann dort nach.
Viel Erfolg bei der Suche wünscht Ihnen
Margret Ottner
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