Ich habe die Mail nicht absichtlich 5x abgeschcikt. Mein Provider schrieb mit nach dem abschicken der Mail, dass ein Problem vorliege und dich die Mail später nochmals schicken solle, was ich auch tat.
Es geht hier nicht darum, die Familie die in dem Haus wohnt zu vertreiben. Es geht hier um das rechtmäßige Erbe meiner Großmutter. Mir selbst ist es auch egal was aus dem Haus wird, nur kann man das den Menschen, die dort wohnten und vertrieben wurden, nicht verwehren.
Sie schreiben, dass man an dem Ergebnis des Krieges nichts ändern kann. Mag sein, wäre auch schlimm wenn man das Ergebnis ändern würde, weil wir dann mit Sicherheit Völkerkriege in Europa hätten, bei dem jedes Land seine Freiheitskämpfer hätte. Aber auch darum geht es nicht. Würden Sie auch die Teilung und Widervereinigung Deutschlands so hinstellen? Theoretisch hätten 1949 enteignete Grundstücksbesitzer nach der Wende auch kein Anrecht auf ihr Erbe bzw. auf Grund- und Boden. Aber auch diese Leute haben ihr Land wiederbekommen. Warum sollte dann hinter der Grenze Schluß sein? Polen wollte in die EU, dann muss man auch damit rechnen, dass es Menschen gibt, die ihr Land wieder haben wollen...
Des Weiteren hatte die Familie, die jetzt in dem Haus wohnt, 65!!!! Jahre lang Zeit ihr Recht geltend zu machen, indem sie sich als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Das wurde versäumt.
Es geht hier auch nicht um die Frage, ob es ein friedliches miteinander mit den Polen gibt. Warum sollte es das nicht geben?
Ich denke mal, dass Sie auch um Ihre Werte kämpfen würden, wenn es denn die Chance auf Erfolg gibt.
ohne diese Frage näher geprüft zu haben, würde ich vermuten, dass es hierzu
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit völkerrechtliche Verträge
gibt, die eine solche Rückforderung ausschließen.
Wenn das nicht der Fall ist gilt folgendes zu beachten. Da es sich um eine
unbewegliche Sache handelt kommt polnisches Recht zur Anwendung.
Möglicherweise sieht dies eine "Ersitzung" vor, dadurch hätte Ihre
Großmutter ihr Eigentum an den neuen Besitzer verloren. Wenn das polnische
Recht das Institut der Ersitzung vorsieht, hat dies sicherlich nach 65
Jahren schon stattgefunden. Ich kenne das polnische Recht jedoch nicht.
Wie eingangs erwähnt gehe ich davon aus, dass sich ein solcher Anspruch
nicht durchsetzen lassen wird, ganz egal, ob man es nun anerkennt, das
jemand der ohne Kaufvertrag ein Haus benutzt ein Recht hieran ausüben kann
oder nicht.
Wenn es sich durchsetzen ließe, sollte man sich überlegen, ob es auch unter
moralischen Gesichtspunkten machbar und praktisch durchführbar ist.
Meine Großmütter, die beide aus dem heutigen Polen vertrieben wurden hegen
solche Gedanken jedoch nicht.
Wie Herr Kemper schon schrieb, sieht die Sache anders aus, wenn man
persönliche Dokumente zurückfordern würde, jedoch gehe ich davon aus, dass
solche Dokumente nicht mehr vorhanden sind, sondern in der Kriegszeit mit
vielen Entbehrungen der polnischen Bevölkerung "verheizt" wurden.
Ich habe die Frage gestellt, da ich vor ca. 2 Jahren hier in diesem Forum mit einem Mann Kontakt hatte, die damals ihren Gutshof ( Liegnitz) zurückbekommen haben, da die Eltern noch im Grundbuch standen. Leider habe ich zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter nachgefragt, weil es für uns keinerlei überlegungendas Haus meiner Großmutter evtl. zurückzufordern.
Der Fall lag also ganz ähnlich, daher meine Frage in diesem Forum...
Hallo Schlesier,
wie es mit den festgefuegten Dingen so ist, Ausnahmen kommen immer mal vor. Ich habe eine Schlesierin, die aus der Waldenburger Gegend stammt, kennengelernt und jetzt ueber ihren groesseren Besitz in Bad Salzbrunn jetzt verfuegt. Eine notwendige Anmerkung, sie ist inzwischen Schweizer Staatsbuergerin.
Zu Tobias A. Kemper, es ist in dieser Liste voellig unangemessen hier sein Schulwissen belehrend den Listenmitgliedern um die Ohren zu hauen. Auch wenn man Amerikaner ist, was ich aus dem Namensformat entnehme. Man sollte sich auch einmal damit beschaeftigen, ob es mehrere Millionen Polen waren und ob diese aus Weissrussland oder der Ukraine stammten.
Vielen Dank für die Info. Ja, vielleicht war es damals auch so, dass der Herr aus diesem Forum das Grundstück zurückkaufen durfte. Das entschließt sich leider meiner Kenntnis. Er meinte damals nur, er hätte den besagten Gutshof in Liegnitz zurück bekommen, da seine Eltern noch im Grundbuch standen...
Ich werde mir den Artikel mal durchlesen, danke dafür...