Guten Tag, liebe Listenleser...
Ich habe eine allgemeine Frage.
Meine Großmutter wurde 1945, wie viele von Ihnen, mit Ihren Eltern aus Breslau vertrieben. Als damals 23-jährige. Sie wohnte in einer kleinen Siedlung vor den Toren von Breslau.
Das Haus, welches damals von Ihrem Vater gebaut wurde, steht auch heute noch und wird von einer polnischen Familie bewohnt.
Nun meine Frage: ist es rechtlich möglich, dass Haus wieder zurück zu bekommen? Wir haben im Grundbuchamt festgestellt, dass der Vater meiner Großmutter, noch immer als Eigentümer im Grundbuchamt von Breslau eingetragen ist, d.h. die Familie die im Haus wohnt, hat scheinbar vergessen sich ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das aber noch immer der Vater meiner Großmutter als Eigentümer eingetragen ist, müßte doch, theoretisch, meine Großmutter als Erbnachfolger, ein Anrecht auf das Haus incl. Grundstück haben.
Kann mir jemand weiterhelfen, evtl. mit Gesetzestexten oder anderen Entscheidungen von Gerichten vielleicht mit Quellnachweis?
Vielen Dank an alle...