Eintragungen bei den Standesämtern

Liebe Mitforscher,
wer kann mir sagen, welche Verpflichtung für die schlesische (/preußische) Bevölkerung bestand, ihre familiären Ereignisse Geburt oder Tod bei den Standesämtern anzuzeigen. War standesamtliche Trauung neben der kirchlichen Pflicht?
Meine Frage resultiert daraus, dass als gesichert geglaubte Daten von mir nicht gefunden wurden, hier speziell in Breslau.
Mußte die Anzeige unbedingt beim zuständigen Standesamt gemacht werden?
Die gerade in Breslau etwas verworrene Bildung und Wiederauflösung der Standesämter ist mir, so glaube ich wenigstens, bekannt.
Vielen Dank für Rückmeldungen

Joachim (Becker aus Leipzig, geb. in Breslau)

Hallo Joachim,

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im K�nigreich Preu�en, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur F�hrung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes �ber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschlie�ung vom 6. Februar 1875 <http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_über_die_Beurkundung_des_Personenstandes_und_die_Eheschließung&gt; wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standes�mter mit der besonderen Aufgabe der F�hrung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe b�rgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

�. 17. Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen.

�. 18. Zur Anzeige sind verpflichtet:

         1. der eheliche Vater;
         2. die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme;
         3. der dabei zugegen gewesene Arzt;
         4. jede andere dabei zugegen gewesene Person;
         5. die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist.

Mit freundlichen Gr��en aus dem 3 Bockwindm�hlendorf Oberoderwitz

Wolfgang E. H. Otto

Hallo Joachim!

� 17 sagt aus wo die Niederkunft stattgefunden hat.
Aber es sagt nicht aus wo die Mutter gelebt bzw. gewohnt hat.
Das steht dann in den StA-Unterlagen, meistens.
Ich bin in Dresden geboren (1941) private Entbindungstation (Frau Dr.Bergander)
Georgenstr.4 (DD-Neustadt). Getauft in der Weinbergskirche Dresden am Wilden Mann,
dort hat ihre Mutter gelebt.
Gelebt haben meine Eltern aber in Langebr�ck (heute zu Dresden).
Eine meiner Cousinen zB. ist der Wohnung der Schwiegermutter geboren.
Heute werden die meisten Kinder auch in den Krankenh�user geboren.
Aber in welchen?
In Dresden gab es auch eine St�dtische Entbindungsanstalt.
Also mal raus finden wo die Mutter gelebt hat.

Sch�nen Abend
Hartmut (HESSE)