Hallo Klaus
da hilft ein Einblick in die Grundakte beim Grundbuchamt Wismar. Dort m��te die entsprechende Bewilligungserkl�rung / Urkunde liegen, die zu dieser Eintragung gef�hrt habt. Ausk�nfte erhalten allerdings nur Personen mit berechtigtem Interesse, also Grundst�ckseigent�mer und Personen, die Rechte aus den Eintragungen im Grundbuch geltend machen k�nnen.
Vermutlich wird es sich um einen Kaufvertrag oder eine �bertragung aufgrund einer anderen �bergabe handeln.
Bitte schaue den Eintrag genau an, m�glicherweise wurde ja auch nur ein Teil des im Grundbuch verzeichneten Grundverm�gens �bertragen,
Viele Gr��e
Silke Brandt
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Ich habe ein Dokument im Nachlass meiner Mutter gefunden. Es ist eine
Nachricht vom Amtsgericht in Wismar an meinen Grossvater. Mein Gvater
war Eigentuemer eines Hauses in Wismar. Diese Nachricht informierte
meinen Gvater das auf dem Grundbuchblatt des Grundstueckes folgendes
eingetragen wurde:
Abteiling I - Nr. 7:
1948, November 1. Vermerkung zu Gunsten der XXXXXXXXX geb. XXXXXXX in
Wismar zur Sicherung ihres Anspruches auf Eigentumsuebertragung./26/
Wie kann ich ausfindig machen wie warum diese Person "Anspruch auf
Eigentumsuebertragung" hatte?
Mfg,
Klaus