Eintrag in KB

Liebe Listenleser,
im KB der Katholischen Kirche Reichenbach (Krsst.) fand ich folgende Anmerkung zur Eintragung von Evangelen in kathol. KB (Film-Nr. 1687470). Darin werden die Auswirkungen der Gegenreformation und der Kriege deutlich.

Eintrag im Jahre 1751

Anmerkung
Dass wir die von undenkbaren Jahren her wohl l�blich beygehabte Ordnung des k�nftigen auch obserzieren k�nnen und die Evangelische Tauf-Actus unter denen Catholischen in gleicher Ordnung fortschreiben, riehret l�diglich daher.
Nachdem das K�nigl. Preuss. Kriegs-Heer den 5. January 1751 allhier eintraf und das gantze Land Schle�ien in gedachten 1741 Jahre v�llig �berzogen worde, thate ein Pader von der Evangelisch Gemeinde das er wollte, und glaubten, dass Sie hier k�nftig der rechtm��ige Pfarr werde, die Actus Ministeriales bezahlen, noch weniger sich hulldig sahen Ihrer eigenen Nahme das Kind und Pathen geh�rig zu mellden, dass solcher Gestalten die bi�herige Ordnung in v�llige Confusien gebracht, und wenig oder gar kein Taufbuch gemelldet wordte. Verschiedene Listen ihrer Kinder bey denen Feld-Prediger und andere von ungef�hr anher gekommenen Christlicher Tauffen, andere wiederumb schickten solche in verschiedenen Evangelischen Kirchen, die w�nigsten aber von allen wurden hier gemelldet, au�er man h�rte es von ohngef�hr. Die mehrsten Kinder aber wurden in den e�sersten Kriegszw�ngen in deren H�u�erer sub Namoris getaufet.
Dehro wolle sich niemand wundern, sondern sich selbsten ein Jeder den Verlust ihrer Kinder, welche f�r nicht gemelldet noch eingetragen worden, zuschreiben, ma�en man sich die r�herste M�he gegeben und nur das Jahr, Tag und Nahmen zu erfahren, ob man gleich an die schulldige Zahlung nicht denken wollte, so wahre doch die L�bl. Evangelische Gemeinde nicht so resinable, dass Sie ihren Kindern zu Liebe ein solches h�tten mellden wollen, obgleich die Zeiten kommen d�rften, wo es die Kinder bey ihrem erwach�enden Jahren bethauern und ihren Eltern die Schuld allein zum��en d�rften. Wir bethe�eren es mit Gott, dass an uns kein Teil liegt, da wir ohngemacht unserer gro�en Sorgfalt nichts erzwingen konnten. Man wird zuweilen verschiedener Spatia oder ferner infollgenden Eintrage f�nden, welche daher r�hrte, weyl man von ungef�hr geh�ret, dass da und dorthen ein dergleichen Actus verrichtet worden, nicht aber eiggentlichen Nahmen des Kindes noch deren Pathen erfahren k�nnen.

Viele Gr��e Lothar

Hallo Lothar (Tix),

der Hintergrund zu Deinem Beitrag, der die dort fehlenden Begriffe "Pfarrzwang", "Stolzwang" und "Stolgebühr" erklärt, steht auf der Website:

    Stolgebühr

Als Familienforscher bekommt man in Kenntnis dieser Fakten oft neue Ansätze bei toten Punkten!

Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch die Website:

    Evangelische Kirchenbücher Schlesiens

Viel Erfolg wünscht
Claus (Christoph)

im KB der Katholischen Kirche Reichenbach (Krsst.) fand ich folgende Anmerkung zur Eintragung von Evangelen in kathol. KB (Film-Nr. 1687470). Darin werden die Auswirkungen der Gegenreformation und der Kriege deutlich.

Eintrag im Jahre 1751

Anmerkung
Dass wir die von undenkbaren Jahren her wohl löblich beygehabte Ordnung des künftigen auch obserzieren können und die Evangelische Tauf-Actus unter denen Catholischen in gleicher Ordnung fortschreiben, riehret lödiglich daher.
Nachdem das Königl. Preuss. Kriegs-Heer den 5. January 1751 allhier eintraf und das gantze Land Schleßien in gedachten 1741 Jahre völlig überzogen worde, thate ein Pader von der Evangelisch Gemeinde das er wollte, und glaubten, dass Sie hier künftig der rechtmäßige Pfarr werde, die Actus Ministeriales bezahlen, noch weniger sich hulldig sahen Ihrer eigenen Nahme das Kind und Pathen gehörig zu mellden, dass solcher Gestalten die bißherige Ordnung in völlige Confusien gebracht, und wenig oder gar kein Taufbuch gemelldet wordte. Verschiedene Listen ihrer Kinder bey denen Feld-Prediger und andere von ungefähr anher gekommenen Christlicher Tauffen, andere wiederumb schickten solche in verschiedenen Evangelischen Kirchen, die wönigsten aber von allen wurden hier gemelldet, außer man hörte es von ohngefähr. Die mehrsten Kinder aber wurden in den eüsersten Kriegszwängen in deren Häußerer sub Namoris getaufet.
Dehro wolle sich niemand wundern, sondern sich selbsten ein Jeder den Verlust ihrer Kinder, welche für nicht gemelldet noch eingetragen worden, zuschreiben, maßen man sich die rüherste Mühe gegeben und nur das Jahr, Tag und Nahmen zu erfahren, ob man gleich an die schulldige Zahlung nicht denken wollte, so wahre doch die Löbl. Evangelische Gemeinde nicht so resinable, dass Sie ihren Kindern zu Liebe ein solches hätten mellden wollen, obgleich die Zeiten kommen dürften, wo es die Kinder bey ihrem erwachßenden Jahren bethauern und ihren Eltern die Schuld allein zumäßen dürften. Wir betheüeren es mit Gott, dass an uns kein Teil liegt, da wir ohngemacht unserer großen Sorgfalt nichts erzwingen konnten. Man wird zuweilen verschiedener Spatia oder ferner infollgenden Eintrage fünden, welche daher rührte, weyl man von ungefähr gehöret, dass da und dorthen ein dergleichen Actus verrichtet worden, nicht aber eiggentlichen Nahmen des Kindes noch deren Pathen erfahre

n können.